Phase 3
Teil 3

Wettbewerbsverbot: Konkurrenz zum Arbeitgeber

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Umschiffen Sie das Wettbewerbsverbot zum Arbeitgeber. Sie lernen, was Konkurrenz im Nebenerwerb bedeutet und wie Sie Abwerbe-Verbote oder Geheimnisverrat vermeiden.

Loyalität ist die wichtigste Währung im Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Ein eigenes Business aufzubauen ist großartig – solange es nicht auf Kosten deines Hauptjobs geht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der schnellste Weg zur fristlosen Kündigung. So umschiffst du diese gefährliche Klippe.

1. Definition von Wettbewerb

Wettbewerb beginnt früher, als viele denken. Es reicht schon, wenn du die gleiche Zielgruppe mit einer ähnlichen Dienstleistung ansprichst. Bist du hauptberuflich Webdesigner in einer Agentur, darfst du abends keine Webseiten für eigene Kunden bauen – es sei denn, dein Chef erlaubt es ausdrücklich. Bewegst du dich in einer völlig anderen Branche (z. B. Webdesigner am Tag, Hundetrainer am Abend), gibt es kein Problem.

2. Das Abwerbe-Verbot

Kunden oder Kollegen des Hauptarbeitgebers für das eigene Business anzusprechen, ist ein absolutes Tabu. Wer sich das interne CRM-System zunutze macht, um den ersten eigenen Kundenstamm aufzubauen, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch empfindliche Strafen.

3. Geheimnisverrat

Dein Know-how darfst du nutzen, aber keine Betriebsgeheimnisse. Preislisten, interne Prozessabläufe, Lieferantenkonditionen oder ungeschützte Software-Codes deines Arbeitgebers sind tabu. Trenne dein erlerntes Handwerkszeug strikt von den spezifischen Daten deines Arbeitgebers.

4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Darfst du nach einer Kündigung in derselben Branche gründen? Grundsätzlich ja. Es sei denn, du hast ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben. Dieses ist aber nur gültig, wenn dir der Arbeitgeber für diese Sperrzeit eine „Karenzentschädigung“ (mindestens 50 % deines letzten Gehalts) zahlt. Ohne Geld ist die Klausel wertlos.

5. Schadensersatz

Wer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, spielt mit dem Feuer. Der Arbeitgeber kann dich nicht nur abmahnen oder kündigen, sondern auch auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Wenn er nachweist, dass ihm durch dein Nebengeschäft Aufträge entgangen sind, musst du diesen Verlust aus eigener Tasche ausgleichen.

Zitierbare Weisheit: „Wettbewerb belebt das Geschäft – aber wer gegen den eigenen Arbeitgeber antritt, sägt an dem Ast, auf dem das eigene Startup sitzt.“

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

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Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

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