Kleinunternehmerregelung im Nebenerwerb: Grenzen, Rechner und Pflichten
Von Theo Saubert · fachlich geprüft am 12. September 2026 · Rechtsraum Deutschland
Die kurze Antwort
Kleinunternehmer sind Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Dann sind Ihre Umsätze umsatzsteuerfrei: keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, keine laufenden Voranmeldungen. Im Gründungsjahr gilt allein die Grenze von 25.000 €. Wird 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Steuerfreiheit ab diesem Umsatz.
Rechner: Bin ich Kleinunternehmer?
Sie sind Kleinunternehmer: Vorjahr 18.000 € von 25.000 €, laufendes Jahr 28.000 € von 100.000 €. Puffer im laufenden Jahr: 72.000 €; ab 25.000 € verlieren Sie den Status jedoch für das Folgejahr.
Orientierungswert auf Basis von § 19 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung. Keine Steuerberatung im Einzelfall.
Die beiden Grenzen im Überblick
| Zeitraum | Grenze | Wirkung |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € Gesamtumsatz | Überschritten? Dann sind Sie im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. |
| Laufendes Jahr | 100.000 € Gesamtumsatz | Überschritten? Die Steuerfreiheit endet sofort ab diesem Umsatz, nicht erst im nächsten Jahr. |
| Gründungsjahr | 25.000 € Gesamtumsatz | Kein Vorjahr vorhanden; es wird nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet. |
Gezählt wird der Umsatz, nicht der Gewinn. Mehrere Tätigkeiten derselben Person werden zusammengerechnet – ein Trainerhonorar und ein Online-Verkauf sind steuerlich ein Unternehmen.
Was die Regelung für Ihren Alltag bedeutet
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Sie weisen keine Steuer aus und ergänzen einen Hinweis auf die Steuerfreiheit nach § 19 UStG. Ein versehentlich ausgewiesener Steuerbetrag wird trotzdem geschuldet.
- Kein Vorsteuerabzug. Umsatzsteuer aus Einkäufen bekommen Sie nicht zurück. Bei größeren Anschaffungen – Ausstattung, Fahrzeug, Technik – kann der Verzicht auf die Regelung günstiger sein.
- Weniger laufende Bürokratie. Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen. Einkommensteuer, Gewinnermittlung und – bei gewerblicher Tätigkeit – die Gewerbeanmeldung bleiben davon unberührt.
- Preise wirken anders. Gegenüber Privatkunden ist Ihr Preis ohne Umsatzsteuer ein echter Vorteil. Geschäftskunden ziehen die Steuer ohnehin ab – dort zählt der Nettopreis.
- Verzicht bindet fünf Jahre. Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, bleibt mindestens fünf Kalenderjahre dabei.
Zwei Beispiele aus dem Nebenerwerb
Tennistrainerin, zweites Jahr
Vorjahr 18.000 €, laufendes Jahr voraussichtlich 28.000 €. Beide Grenzen sind gewahrt: Das Vorjahr liegt unter 25.000 €, das laufende Jahr weit unter 100.000 €. Sie bleibt in diesem Jahr Kleinunternehmerin – ab dem Folgejahr nicht mehr, weil 28.000 € über 25.000 € liegen.
Onlineshop im Gründungsjahr
Start im Mai, bis November 24.000 € Umsatz, im Dezember kommen 4.000 € hinzu. Mit dem Überschreiten von 25.000 € endet die Steuerfreiheit für die weiteren Umsätze des Jahres. Deshalb lohnt es sich, die Grenze laufend im Blick zu behalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?
Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und der Umsatz des laufenden Jahres 100.000 Euro nicht überschreiten. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Was gilt im Jahr der Gründung?
Es gibt kein Vorjahr, deshalb zählt allein das laufende Jahr: Bis 25.000 Euro Umsatz bleiben Sie Kleinunternehmer. Eine Hochrechnung auf zwölf Monate findet seit 2025 nicht mehr statt.
Was passiert, wenn ich mitten im Jahr über die Grenze komme?
Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Steuerfreiheit ab genau diesem Umsatz. Alle weiteren Leistungen des Jahres sind umsatzsteuerpflichtig.
Muss ich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und dürfen es auch nicht. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerfreiheit nach § 19 UStG.
Kann ich Vorsteuer aus meinen Einkäufen ziehen?
Nein. Ohne Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen entfällt auch der Vorsteuerabzug. Wer hohe Anschaffungen plant, rechnet den Verzicht auf die Regelung deshalb genau durch.
Wie lange bin ich an den Verzicht gebunden?
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre. Diese Entscheidung sollten Sie daher nicht nebenbei im Erfassungsbogen ankreuzen.
Zählt der Umsatz oder der Gewinn?
Es zählt der Gesamtumsatz, also alles, was Sie einnehmen – nicht der Gewinn nach Abzug der Kosten. Die Einkommensteuer betrachtet dagegen den Gewinn.
So geht es weiter
Die Umsatzsteuer ist nur ein Baustein. Diese Beiträge aus Phase 3 führen Sie durch die übrigen Schritte der Gründung im Nebenerwerb.
- Die Kleinunternehmerregelung verständlich erklärt
- Der steuerliche Erfassungsbogen: So füllen Sie ihn aus
- Steuern im Nebenerwerb: konkrete Rechenbeispiele
- Buchhaltung im Nebenerwerb: so einfach wie möglich
- Schritt für Schritt: Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb
- Warum das zweite Jahr gefährlich ist: Vorauszahlungen
Quellen und Hinweis
- § 19 UStG – Gesetzestext im Original
- BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Neufassung des § 19 UStG – Sonderregelung für Kleinunternehmer
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei Zweifeln klären Sie Ihre Lage mit dem Finanzamt oder einer steuerberatenden Person.
