Wettbewerbsverbot: Konkurrenz zum Arbeitgeber
Auf den Punkt
Umschiffen Sie das Wettbewerbsverbot zum Arbeitgeber. Sie lernen, was Konkurrenz im Nebenerwerb bedeutet und wie Sie Abwerbe-Verbote oder Geheimnisverrat vermeiden.
Loyalität ist die wichtigste Währung im Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Ein eigenes Business aufzubauen ist großartig – solange es nicht auf Kosten deines Hauptjobs geht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der schnellste Weg zur fristlosen Kündigung. So umschiffst du diese gefährliche Klippe.
1. Definition von Wettbewerb
Wettbewerb beginnt früher, als viele denken. Es reicht schon, wenn du die gleiche Zielgruppe mit einer ähnlichen Dienstleistung ansprichst. Bist du hauptberuflich Webdesigner in einer Agentur, darfst du abends keine Webseiten für eigene Kunden bauen – es sei denn, dein Chef erlaubt es ausdrücklich. Bewegst du dich in einer völlig anderen Branche (z. B. Webdesigner am Tag, Hundetrainer am Abend), gibt es kein Problem.
2. Das Abwerbe-Verbot
Kunden oder Kollegen des Hauptarbeitgebers für das eigene Business anzusprechen, ist ein absolutes Tabu. Wer sich das interne CRM-System zunutze macht, um den ersten eigenen Kundenstamm aufzubauen, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch empfindliche Strafen.
3. Geheimnisverrat
Dein Know-how darfst du nutzen, aber keine Betriebsgeheimnisse. Preislisten, interne Prozessabläufe, Lieferantenkonditionen oder ungeschützte Software-Codes deines Arbeitgebers sind tabu. Trenne dein erlerntes Handwerkszeug strikt von den spezifischen Daten deines Arbeitgebers.
4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Darfst du nach einer Kündigung in derselben Branche gründen? Grundsätzlich ja. Es sei denn, du hast ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben. Dieses ist aber nur gültig, wenn dir der Arbeitgeber für diese Sperrzeit eine „Karenzentschädigung“ (mindestens 50 % deines letzten Gehalts) zahlt. Ohne Geld ist die Klausel wertlos.
5. Schadensersatz
Wer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, spielt mit dem Feuer. Der Arbeitgeber kann dich nicht nur abmahnen oder kündigen, sondern auch auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Wenn er nachweist, dass ihm durch dein Nebengeschäft Aufträge entgangen sind, musst du diesen Verlust aus eigener Tasche ausgleichen.
Zitierbare Weisheit: „Wettbewerb belebt das Geschäft – aber wer gegen den eigenen Arbeitgeber antritt, sägt an dem Ast, auf dem das eigene Startup sitzt.“
Ihr nächster Schritt in Phase 3
- 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
- 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
- 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.
Branchen-Linse
Sicht: Mentaltrainer
Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.
Branchen-Spezial · Mentaltrainer
Mentaltraining ist der ortsunabhängigste Nebenerwerb dieser Gruppe: Sitzungen laufen online oder in gemieteten Räumen, die Investitionen sind niedrig, die Skalierung über Gruppen und digitale Formate ist einfach. Genau deshalb ist der Markt unübersichtlich und die Bezeichnung ungeschützt. Zwei Punkte entscheiden über Tragfähigkeit und Rechtssicherheit: eine belastbare Ausbildung mit erkennbarem Standard – und die strikte Abgrenzung zur Psychotherapie, die ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie verboten ist.
Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden, schriftlicher Coachingvertrag mit Leistungsbeschreibung, Absageregel und ausdrücklichem Therapieausschluss, Vertraulichkeitszusage sowie Datenschutzkonzept für Sitzungsnotizen.
- Typische Rechtsform
- Einzelunternehmen; bei überwiegend unterrichtender Tätigkeit kann Freiberuflichkeit geprüft werden
- Status
- Eigene Klienten, Firmenaufträge, Kooperation mit Vereinen – Mischung ist der Normalfall
- Regulatorisch
- Bezeichnung ungeschützt; Heilkunde und Psychotherapie ohne Approbation/Heilpraktiker-Psychotherapie unzulässig
- Pflichtversicherung
- Berufs- und Betriebshaftpflicht für Beratungstätigkeit inklusive Vermögensschäden
- Liquiditätsfalle
- Teure Ausbildungen und Zertifikate vor dem ersten zahlenden Klienten
- Steuerlich
- Coaching ist umsatzsteuerpflichtig; Kleinunternehmerregelung am Start meist sinnvoll
- Typische Kunden
- Wettkampfsportler, Nachwuchskader, Führungskräfte, Prüfungskandidaten, Firmen für Resilienzworkshops
- Fördermittel
- Gründungszuschuss/AVGS; Firmenkunden nutzen teils Weiterbildungsförderung – für Sie ist das ein Vertriebsargument
- Startinvestition
- ab rund 300 € (Videokonferenz-Ausstattung, Website, Materialien); Hauptkosten sind Ausbildung und Supervision
Vertrag, Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Coachingvertrag regelt Leistungsbeschreibung, Anzahl und Dauer der Sitzungen, Honorar, Absagefrist (üblich 24–48 Stunden), Vertraulichkeit und ausdrücklich: keine Heilbehandlung, keine Erfolgsgarantie.
Sitzungsnotizen enthalten hochsensible Angaben. Speichern Sie verschlüsselt, vergeben Sie Pseudonyme, legen Sie eine Löschfrist fest und nutzen Sie Videokonferenzdienste mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
Bei Minderjährigen im Sport brauchen Sie die Einwilligung der Sorgeberechtigten und eine klare Regel, was dem Trainerstab berichtet wird und was nicht – diese Erwartung wird sonst zwangsläufig enttäuscht.
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