Wettbewerbsverbot: Konkurrenz zum Arbeitgeber
Auf den Punkt
Umschiffen Sie das Wettbewerbsverbot zum Arbeitgeber. Sie lernen, was Konkurrenz im Nebenerwerb bedeutet und wie Sie Abwerbe-Verbote oder Geheimnisverrat vermeiden.
Loyalität ist die wichtigste Währung im Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Ein eigenes Business aufzubauen ist großartig – solange es nicht auf Kosten deines Hauptjobs geht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der schnellste Weg zur fristlosen Kündigung. So umschiffst du diese gefährliche Klippe.
1. Definition von Wettbewerb
Wettbewerb beginnt früher, als viele denken. Es reicht schon, wenn du die gleiche Zielgruppe mit einer ähnlichen Dienstleistung ansprichst. Bist du hauptberuflich Webdesigner in einer Agentur, darfst du abends keine Webseiten für eigene Kunden bauen – es sei denn, dein Chef erlaubt es ausdrücklich. Bewegst du dich in einer völlig anderen Branche (z. B. Webdesigner am Tag, Hundetrainer am Abend), gibt es kein Problem.
2. Das Abwerbe-Verbot
Kunden oder Kollegen des Hauptarbeitgebers für das eigene Business anzusprechen, ist ein absolutes Tabu. Wer sich das interne CRM-System zunutze macht, um den ersten eigenen Kundenstamm aufzubauen, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch empfindliche Strafen.
3. Geheimnisverrat
Dein Know-how darfst du nutzen, aber keine Betriebsgeheimnisse. Preislisten, interne Prozessabläufe, Lieferantenkonditionen oder ungeschützte Software-Codes deines Arbeitgebers sind tabu. Trenne dein erlerntes Handwerkszeug strikt von den spezifischen Daten deines Arbeitgebers.
4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Darfst du nach einer Kündigung in derselben Branche gründen? Grundsätzlich ja. Es sei denn, du hast ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben. Dieses ist aber nur gültig, wenn dir der Arbeitgeber für diese Sperrzeit eine „Karenzentschädigung“ (mindestens 50 % deines letzten Gehalts) zahlt. Ohne Geld ist die Klausel wertlos.
5. Schadensersatz
Wer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, spielt mit dem Feuer. Der Arbeitgeber kann dich nicht nur abmahnen oder kündigen, sondern auch auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Wenn er nachweist, dass ihm durch dein Nebengeschäft Aufträge entgangen sind, musst du diesen Verlust aus eigener Tasche ausgleichen.
Zitierbare Weisheit: „Wettbewerb belebt das Geschäft – aber wer gegen den eigenen Arbeitgeber antritt, sägt an dem Ast, auf dem das eigene Startup sitzt.“
Ihr nächster Schritt in Phase 3
- 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
- 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
- 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.
Branchen-Linse
Sicht: Fitnesstrainer
Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.
Branchen-Spezial · Fitnesstrainer
Fitnesstraining ist der klassische Einstieg in den sportlichen Nebenerwerb: Kurse laufen früh morgens, abends und am Wochenende, das Haupteinkommen bleibt zunächst die Festanstellung. Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, wenn Sie überwiegend für ein einziges Studio auf Honorarbasis arbeiten. Dazu kommen Qualifikationsnachweise (mindestens Trainer-B-Lizenz), die Grenze zwischen Training und Heilbehandlung sowie eine belastbare Kalkulation je Trainingsstunde inklusive Anfahrt.
Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht mit Personenschäden, Anamnesebogen mit Gesundheitsfragen und ärztlicher Freigabe im Zweifel, schriftliche AGB mit Absageregel (üblich 24 Stunden) sowie eine klare Abgrenzung: Sie trainieren, Sie therapieren nicht.
- Typische Rechtsform
- Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; Personal Training häufig freiberuflich-ähnlich, aber meist Gewerbe
- Status
- Honorartrainer im Studio oder eigene Kunden – die Mischung ist üblich, muss aber sauber getrennt werden
- Regulatorisch
- Trainer-B-Lizenz als Marktstandard, Erste-Hilfe-Kurs, keine Heilbehandlung ohne Heilpraktiker- oder Therapieberuf
- Pflichtversicherung
- Betriebshaftpflicht mit Einschluss Personenschäden beim Training; Berufsunfähigkeit für den Körper als Kapital
- Liquiditätsfalle
- Verkaufte 10er-Karten sind bereits vereinnahmtes, aber noch nicht geleistetes Geld
- Steuerlich
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) am Start; Fahrtkosten und Ausrüstung konsequent erfassen
- Typische Kunden
- Berufstätige 30–60, Rehanachsorge ohne Therapieanspruch, Firmen für Bewegte Pause
- Fördermittel
- Gründungszuschuss/AVGS; Präventionskurse nach § 20 SGB V nur mit anerkannter Grundqualifikation
- Startinvestition
- ab rund 800 € (Matten, Bänder, Kettlebells, Faszienrollen) – Studio-Infrastruktur wird gemietet
Anamnese, Einwilligung und Dokumentation
Vor der ersten Einheit gehört ein Anamnesebogen auf den Tisch: Vorerkrankungen, Medikamente, Operationen, Schwangerschaft, Beschwerden. Bei Risikohinweisen holen Sie eine ärztliche Freigabe ein – schriftlich, nicht mündlich.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten. Sie brauchen eine Einwilligung, eine sichere Ablage und eine Löschfrist; Trainingspläne per Messenger sind bequem, aber datenschutzrechtlich der schlechteste Weg.
Dokumentieren Sie Trainingsinhalte und Belastungssteuerung knapp, aber lückenlos – im Streitfall ist das Ihre einzige Verteidigung.
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