Nebengewerbe anmelden: Ablauf, Ämter und Kosten
Von Theo Saubert · fachlich geprüft am 14. September 2026 · Rechtsraum Deutschland
Die kurze Antwort
Ein Nebengewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an – Gebühr 20 bis 65 Euro, vielerorts online. Danach reichen Sie innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Kammer und Berufsgenossenschaft werden vom Gewerbeamt informiert; die Berufsgenossenschaft erwartet die Meldung innerhalb einer Woche. Freie Berufe nach § 18 EStG brauchen kein Gewerbe, sondern nur die Meldung beim Finanzamt. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewinn an.
Ihre Checkliste: Was gilt für Sie?
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Formular GewA 1), 20 bis 65 Euro
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, innerhalb eines Monats
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung im Fragebogen treffen
- IHK-Mitgliedschaft entsteht automatisch; Befreiung bis 5.200 Euro Gewerbeertrag
- Berufsgenossenschaft: Anmeldung innerhalb einer Woche nach Eröffnung
- Arbeitgeber informieren – Arbeitsvertrag auf Anzeige- oder Zustimmungspflicht prüfen
- Krankenkasse melden, damit die Tätigkeit als nebenberuflich eingeordnet bleibt
- Gewerbesteuer: Freibetrag 24.500 Euro Gewinn im Blick behalten
Orientierung nach GewO, EStG, GewStG und SGB VII. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Der Ablauf in sechs Schritten
| Stelle | Was zu tun ist | Frist | Kosten |
|---|---|---|---|
| 1. Gewerbeamt der Gemeinde | Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1), vielerorts online möglich | Bei Aufnahme der Tätigkeit, nicht später | 20 bis 65 Euro, je Gemeinde |
| 2. Finanzamt | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER; hier fällt die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung | Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit | kostenfrei |
| 3. IHK oder Handwerkskammer | Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung; Handwerk der Anlage A braucht zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle | Meldung erfolgt durch das Gewerbeamt | Grundbeitrag; Befreiung für Kleingewerbe bis 5.200 Euro Gewerbeertrag |
| 4. Berufsgenossenschaft | Anmeldung des Unternehmens (auch ohne Beschäftigte) | Innerhalb einer Woche nach Eröffnung (§ 192 SGB VII) | Beitrag nach Branche, für Solo-Nebenerwerb oft gering |
| 5. Arbeitgeber | Nebentätigkeit anzeigen; im Arbeitsvertrag steht häufig eine Anzeige- oder Zustimmungspflicht | Vor dem Start | kostenfrei |
| 6. Krankenkasse | Tätigkeit melden, damit die Kasse prüft, ob die Selbständigkeit nebenberuflich bleibt | Bei Start und bei Ausweitung | kostenfrei; Beitrag nur bei hauptberuflicher Einordnung |
Reihenfolge zählt: Erst der Arbeitgeber, dann das Gewerbeamt. Wer zuerst anmeldet und danach im Betrieb fragt, verhandelt aus der schwächeren Position.
Was danach laufend zu erledigen ist
- Einnahmen sauber erfassen. Ohne Umsatzsteuerpflicht genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Belege bleiben zehn Jahre aufbewahrt.
- Rechnungen richtig stellen. Pflichtangaben nach § 14 UStG; als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf § 19 UStG.
- Steuererklärung. Gewinn über die Anlage S oder G in der Einkommensteuererklärung; ab dem zweiten Jahr kommen häufig Vorauszahlungen.
- Rücklage bilden. Rechnen Sie mit rund einem Drittel des Gewinns für Steuern – das schützt vor der Nachzahlung im zweiten Jahr.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung eines Nebengewerbes?
Die Gewerbeanmeldung kostet je Gemeinde 20 bis 65 Euro. Finanzamt, Berufsgenossenschaft und die Meldung an die Kammer sind kostenfrei. Laufend kommen der Kammerbeitrag und – ab 24.500 Euro Gewinn – die Gewerbesteuer hinzu.
Wo melde ich ein Nebengewerbe an?
Beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, in vielen Städten auch online. Das Gewerbeamt informiert anschließend Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft automatisch – die steuerliche Erfassung müssen Sie dennoch selbst über ELSTER einreichen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler?
Freie Berufe nach § 18 EStG – etwa Beratung mit besonderer Qualifikation, Unterricht, Heilberufe, künstlerische und schreibende Tätigkeiten – melden kein Gewerbe an, sondern nur die Tätigkeit beim Finanzamt. Handel, Vermittlung, Handwerk und Onlineverkauf sind gewerblich.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst dauert wenige Minuten, der Gewerbeschein liegt oft sofort oder innerhalb weniger Tage vor. Die Steuernummer vom Finanzamt kommt in der Regel nach zwei bis sechs Wochen.
Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?
Natürliche Personen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr. Erst darüber fällt Gewerbesteuer an – die gezahlte Gewerbesteuer wird zudem weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Ein generelles Verbot ist unwirksam, aber der Arbeitsvertrag verlangt häufig eine Anzeige oder Zustimmung. Untersagt werden darf die Tätigkeit, wenn sie Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt, in die Arbeitszeit fällt oder Konkurrenz zum Arbeitgeber ist.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Die verspätete Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden; nicht erklärte Einnahmen sind zusätzlich ein Steuerproblem. Melden Sie fehlende Anmeldungen von sich aus nach – das ist der günstigste Weg.
Ausführlich in der Akademie
- Muss ich meinen Nebenerwerb anmelden?
- Gewerbe oder Freiberuf: was gilt im Nebenerwerb?
- Schritt für Schritt: Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb
- Der steuerliche Erfassungsbogen: So füllen Sie ihn aus
- Rechtsformen-Check: Einzelunternehmen, GbR oder UG
- Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
- Sozialversicherung im Nebenerwerb richtig einschätzen
Quellen und Hinweis
- § 14 GewO – Anzeige des Gewerbes: Gesetzestext
- § 18 EStG – freie Berufe: Gesetzestext
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 Euro: Gesetzestext
- § 192 SGB VII – Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft: Gesetzestext
Gebühren und Kammerbeiträge setzen Gemeinden und Kammern selbst fest; die genannten Werte sind der übliche Rahmen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
