Nebenerwerb im Studium: Grenzen, BAföG und Versicherung
Von Theo Saubert · fachlich geprüft am 17. September 2026 · Rechtsraum Deutschland
Die kurze Antwort
In der Vorlesungszeit bleiben bis 20 Stunden je Woche beitragsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; Rentenbeiträge fallen weiter an. In den Semesterferien gilt keine Stundengrenze. Die Familienversicherung endet 2026 über 565 Euro Gesamteinkommen monatlich, im Minijob über 603 Euro. Beim BAföG bleiben 603 Euro monatlich anrechnungsfrei. Trainer- und Betreuungsarbeit im Verein ist bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei.
Die Grenzwerte 2026
| Worum es geht | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Werkstudentenprivileg in der Vorlesungszeit | bis 20 Stunden je Woche – dann keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V |
| Rentenversicherung | bleibt auch als Werkstudent pflichtig | SGB VI, keine Ausnahme für Werkstudenten |
| Arbeit in den Semesterferien | ohne Stundengrenze versicherungsfrei; außerhalb der Ferien über 20 Stunden nur bis 26 Wochen im Jahr | Hinweise der Deutschen Rentenversicherung |
| Familienversicherung 2026 | 565 Euro Gesamteinkommen monatlich, bei Minijob 603 Euro | § 10 SGB V |
| BAföG-Freibetrag eigenes Einkommen 2026 | 603 Euro monatlich, rund 7.236 Euro im Jahr | § 23 BAföG, gekoppelt an die Minijob-Grenze |
| BAföG-Höchstsatz | 992 Euro mit eigener Wohnung, 671 Euro bei den Eltern | BAföG-Bedarfssätze; weitere Erhöhungen politisch noch offen |
| Übungsleiterpauschale 2026 | 3.300 Euro im Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 26 EStG |
Drei Stolperstellen
- Vorlesungszeit und Ferien verwechseln. Die 20-Stunden-Grenze gilt nur während der Vorlesungszeit; die Ferienregelung ist an den Semesterkalender Ihrer Hochschule gebunden.
- Familienversicherung reißen. Ein einmaliger hoher Monat kann die Einordnung ändern. Verteilen Sie Aufträge, wenn Sie in der Familienversicherung bleiben wollen.
- BAföG-Meldung vergessen. Einkommen im Bewilligungszeitraum wird geprüft; Rückforderungen kommen oft erst Jahre später.
Sonderfall: privat versichert im Studium
Wer privat krankenversichert studiert – etwa als Kind beihilfeberechtigter Eltern oder nach Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht –, hat beim Zuverdienen andere Grenzen im Blick als gesetzlich Versicherte.
| Situation | Folge für die Krankenversicherung | Grundlage |
|---|---|---|
| Selbständige Nebentätigkeit neben dem Studium | Keine gesetzliche Versicherungspflicht; der private Vertrag läuft unverändert weiter. | § 5 SGB V |
| Anstellung bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit | Versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Werkstudentenprivileg); privat versichert bleiben Sie. | § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V |
| Anstellung über 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit | Pflichtversicherung als Arbeitnehmer; privater Vertrag sinnvollerweise als Anwartschaft ruhend stellen. | Rechtsprechung des Bundessozialgerichts |
| Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht | Antrag innerhalb von drei Monaten; die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar. | § 8 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SGB V |
| Rentenversicherung | Bleibt unabhängig von der Krankenversicherung: eine Anstellung ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. | § 1 SGB VI |
Praxishinweis: Prüfen Sie vor einem Auftrag mit vielen Stunden, ob er in die Vorlesungszeit oder in die Ferien fällt. Ein einziger Monat über der Grenze kann den Versicherungsstatus wechseln – und der Rückweg in die private Versicherung ist nur mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich im Studium arbeiten?
In der Vorlesungszeit bis 20 Stunden je Woche, dann bleibt das Werkstudentenprivileg erhalten. In den Semesterferien dürfen Sie unbegrenzt arbeiten. Wer außerhalb der Ferien regelmäßig mehr arbeitet, verliert die Beitragsfreiheit in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wie viel darf ich verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren?
2026 liegt die Grenze bei 565 Euro Gesamteinkommen monatlich, bei einem Minijob bei 603 Euro. Darüber brauchen Sie eine eigene Versicherung – meist die günstige studentische Krankenversicherung.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
603 Euro monatlich beziehungsweise rund 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum bleiben anrechnungsfrei. Der Freibetrag ist seit 2026 an die Minijob-Grenze gekoppelt und steigt mit ihr.
Gilt das Werkstudentenprivileg auch für Selbständige?
Nein. Das Privileg betrifft Beschäftigungen. Als selbständig Tätige zahlen Sie keine Arbeitnehmerbeiträge, prüfen aber Ihre Krankenversicherung eigenständig – studentische Versicherung, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung, je nach Alter und Einkommen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Nur wenn die Tätigkeit gewerblich ist – Handel, Verkauf, Vermittlung. Unterricht, Training, Coaching und Beratung sind meist freie Berufe nach § 18 EStG und brauchen nur die Meldung beim Finanzamt.
Zahle ich Steuern als Studierende?
Erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr (2026). Trainer- und Betreuungsarbeit für gemeinnützige Vereine bleibt zusätzlich bis 3.300 Euro steuerfrei.
Muss ich die Tätigkeit dem BAföG-Amt melden?
Ja, Einkommen aus Beschäftigung und Selbständigkeit ist anzugeben; Änderungen melden Sie unverzüglich. Nicht gemeldete Einkünfte führen regelmäßig zur Rückforderung.
Ich bin privat versichert – darf ich im Studium dazuverdienen?
Ja. Eine selbständige Nebentätigkeit berührt die private Krankenversicherung nicht. Bei einer Anstellung bleiben Sie bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit versicherungsfrei (Werkstudentenprivileg) und damit privat versichert.
Was passiert, wenn ich als privat Versicherter über 20 Stunden arbeite?
Dann gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ihren privaten Vertrag können Sie in dieser Zeit meist als Anwartschaft ruhen lassen, damit Gesundheitsprüfung und Alterungsrückstellungen erhalten bleiben.
Kann ich als privat Versicherter in die studentische Versicherung wechseln?
Nur zu Studienbeginn und nur begrenzt: Wer sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V von der studentischen Versicherungspflicht befreien lässt, ist für die gesamte Dauer des Studiums daran gebunden; die Befreiung ist nicht widerrufbar. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.
Ausführlich in der Akademie
Quellen und Hinweis
- Werkstudentenprivileg: Deutsche Rentenversicherung
- § 10 SGB V – Familienversicherung: Gesetzestext
- BAföG-Freibetrag und Minijob-Grenze: BAföG-Portal des Bundes
Stand der Werte: 1. Januar 2026. Angekündigte weitere BAföG-Erhöhungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
