Nebenerwerb als Angestellter: Grenzen, Pflichten, Freibeträge
Von Theo Saubert · fachlich geprüft am 17. September 2026 · Rechtsraum Deutschland
Die kurze Antwort
Ein Nebenerwerb neben der Anstellung ist erlaubt, solange er nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht und die Arbeitszeitgrenzen hält: acht Stunden werktäglich, bis zehn Stunden mit Ausgleich innerhalb von 24 Wochen, dazwischen 11 Stunden Ruhezeit. Enthält der Arbeitsvertrag eine Anzeige- oder Zustimmungsklausel, melden Sie die Tätigkeit vor dem Start. Ein zweiter Minijob bleibt bis 603 Euro monatlich (2026) geringfügig; Trainer- und Betreuungsarbeit im Verein ist bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei.
Die Zahlen für 2026
| Worum es geht | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit werktäglich, Haupt- und Nebenjob zusammen | 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 24 Wochen | § 3 ArbZG |
| Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen | 11 Stunden | § 5 ArbZG |
| Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) 2026 | 603 Euro monatlich, 7.236 Euro im Jahr | Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026 |
| Grundfreibetrag Einkommensteuer 2026 | 12.348 Euro einzeln, 24.696 Euro zusammen | § 32a EStG, Stand 1.1.2026 |
| Übungsleiterpauschale 2026 | 3.300 Euro im Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 26 EStG |
| Ehrenamtspauschale 2026 | 960 Euro im Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 26a EStG |
| Härteausgleich für Nebeneinkünfte | 410 Euro voll, Gleitzone bis 820 Euro | § 46 Abs. 3 und 5 EStG |
Drei Fragen vor dem Start
- Konkurrenz? Prüfen Sie, ob Ihre Leistung im Markt Ihres Arbeitgebers liegt. Für Handlungsgehilfen verlangt § 60 HGB ausdrücklich die Zustimmung, in anderen Verhältnissen gilt die arbeitsvertragliche Treuepflicht.
- Zeit? Legen Sie Ihre Nebenerwerbszeiten so, dass die 11 Stunden Ruhezeit vor dem nächsten Dienst erhalten bleiben. Das ist der häufigste Konfliktpunkt.
- Betriebsmittel? Kunden, Daten, Räume oder Werkzeug des Arbeitgebers gehören nicht in den Nebenerwerb – auch nicht in der Pause.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber den Nebenerwerb verbieten?
Ein pauschales Verbot ist unwirksam, weil die Berufsfreiheit auch die Nebentätigkeit schützt. Untersagen darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit, die mit seinem Betrieb im Wettbewerb steht (§ 60 HGB für Handlungsgehilfen), die Arbeitszeitgrenzen sprengt oder die Leistung im Hauptjob erkennbar beeinträchtigt.
Muss ich den Nebenerwerb melden?
Wenn der Arbeitsvertrag eine Anzeige- oder Zustimmungspflicht enthält – und das ist der Regelfall –, dann ja, und zwar vor dem Start. Ohne Klausel besteht keine allgemeine Meldepflicht; die Anzeige ist trotzdem der ruhigere Weg.
Wie viele Stunden darf ich zusätzlich arbeiten?
Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten kumulativ über alle Beschäftigungen: acht Stunden werktäglich, bis zehn Stunden bei Ausgleich innerhalb von 24 Wochen, dazwischen 11 Stunden Ruhezeit. Selbständige Tätigkeit auf eigene Rechnung fällt nicht unter das ArbZG, die Ruhezeit im Hauptjob bleibt aber einzuhalten.
Wie viel darf ich verdienen, ohne Steuern zu zahlen?
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) fällt keine Einkommensteuer an – der Hauptjob zählt dabei mit, deshalb ist der Freibetrag meist schon verbraucht. Für Nebeneinkünfte greift zusätzlich der Härteausgleich bis 410 Euro.
Darf ich im Urlaub im Nebenerwerb arbeiten?
Eine erwerbsmäßige Tätigkeit, die dem Urlaubszweck widerspricht, ist während des Urlaubs untersagt (§ 8 BUrlG). Besonders klar ist das bei Konkurrenztätigkeit.
Was ist steuerlich günstiger: Minijob oder eigene Rechnung?
Ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird nicht pauschal besteuert, sondern nach Ihren Lohnsteuermerkmalen (meist Klasse VI). Selbständige Einkünfte versteuern Sie über die Anlage S oder G und können Ausgaben abziehen – oft der bessere Weg, wenn Sie Material, Fahrten oder Räume einsetzen.
Gilt die Übungsleiterpauschale auch neben dem Job?
Ja. Trainer-, Ausbildungs- oder Betreuungstätigkeit für einen gemeinnützigen Verein bleibt 2026 bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei, unabhängig vom Hauptjob. Erst darüber wird der Gewinn steuerpflichtig.
Ausführlich in der Akademie
Quellen und Hinweis
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit: Gesetzestext
- § 5 ArbZG – Ruhezeit: Gesetzestext
- § 60 HGB – Wettbewerbsverbot: Gesetzestext
- § 8 BUrlG – Erwerbstätigkeit im Urlaub: Gesetzestext
- Grundfreibetrag und Pauschalen 2026: Bundesfinanzministerium
Stand der Werte: 1. Januar 2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
