Phase 3
Teil 2

Die Kleinunternehmerregelung verständlich erklärt

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Die Kleinunternehmerregelung einfach erklärt: Erfahren Sie die neuen Umsatzgrenzen für 2025 (25.000 € netto) und welche Vorteile diese Regelung Ihnen bietet.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist der beste Freund des frischgebackenen Gründers. Sie reduziert die Bürokratie radikal. Allerdings gab es hier in den letzten Monaten massive gesetzliche Neuregelungen, die du zwingend kennen musst.

1. Die harten Grenzen (Die Neuregelungen ab 2025)

Vergiss die alten Zahlen! Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch neue EU-Vorgaben und das Wachstumschancengesetz deutlich höhere und vor allem Netto-Grenzen:

Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro netto (früher 22.000 Euro brutto) nicht überschritten haben.

Dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro netto (früher 50.000 Euro brutto) nicht überschreiten.

Bonus seit 2024: Wenn du Kleinunternehmer bist, musst du am Jahresende keine Umsatzsteuerjahreserklärung (Nullmeldung) mehr abgeben. Das ist ein reiner Bürokratieabbau zu deinen Gunsten!

2. Der große Vorteil: Keine Umsatzsteuer

Du darfst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das spart dir die lästige und fehleranfällige Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt. Du stellst einfach Rechnungen über den Endbetrag aus und verweist mit einem kurzen Satz auf § 19 UStG (z.B. "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen").

3. Der große Nachteil: Wegfall des Vorsteuerabzugs

Wenn du keine Umsatzsteuer abführst, darfst du dir im Gegenzug auch keine gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen (Vorsteuerabzug). Kaufst du für dein Nebengewerbe einen Laptop für 1.190 Euro brutto, bleibst du auf den vollen Kosten sitzen. Ein regulärer Unternehmer würde sich die 190 Euro Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

4. B2B vs. B2C: Wann die Regelung genial ist

B2C (Endkunden): Für Privatkunden ist die Regelung ein Segen. Da du keine 19 % Umsatzsteuer aufschlagen musst, kannst du deine Dienstleistung 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz – oder den Preis angleichen und 19 % mehr Gewinn einstreichen.

B2B (Geschäftskunden): Hier ist die Regelung unklug. Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer völlig egal, da sie diese als Vorsteuer verrechnen. Trittst du als Kleinunternehmer auf, sparst du dem B2B-Kunden kein Geld, outest dich aber sofort als "kleiner Fisch" oder Anfänger.

5. Der Wechsel: Wenn du zu groß wirst

Wächst du über die Grenzen hinaus, wechselst du in die Regelbesteuerung. Achtung, brandneue Regelung seit 2025:Reißt du im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze, musst du sofort ab dem Umsatz, der diese Grenze überschreitet, Umsatzsteuer ausweisen! Früher galt eine Schonfrist bis zum nächsten Jahr – diese gibt es beim Überschreiten der 100.000-Euro-Marke nicht mehr. Passe deine Rechnungsvorlagen also rechtzeitig an.

Zitierbare Weisheit: "Die Kleinunternehmerregelung ist ein hervorragender bürokratischer Schonraum, aber kein strategisches Dauerversteck für ambitionierte Gründer."

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

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Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

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