Ratgeber · Sozialversicherung

Sozialabgaben und Krankenkasse im Nebenerwerb

Von Theo Saubert · fachlich geprüft am 17. September 2026 · Rechtsraum Deutschland

Die kurze Antwort

Bleibt die Selbständigkeit nebenberuflich, zahlen Sie keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auf den Gewinn. Als Richtwerte prüfen die Kassen 2026 bis 20 Stunden je Woche und einen Gewinn unter 1.977,50 Euro monatlich. Wird die Tätigkeit hauptberuflich, gelten 14,6 Prozent Krankenversicherung plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, mindestens auf 1.318,33 Euro monatlich. Wer selbständig unterrichtet oder trainiert, ist unabhängig davon rentenversicherungspflichtig.

Die Rechengrößen 2026

Beitragssätze und Grenzwerte der Sozialversicherung 2026
Worum es gehtWert 2026Grundlage
Bezugsgröße Sozialversicherung 20263.955 Euro monatlich, 47.460 Euro im JahrSozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Richtwert für hauptberufliche Selbständigkeitmehr als 20 Stunden je Woche und mehr als 1.977,50 Euro Gewinn monatlich (halbe Bezugsgröße)Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes
Beitragssatz Krankenversicherung 202614,6 Prozent allgemein, 14,0 Prozent ermäßigt, dazu 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag§ 241 SGB V, Zusatzbeitrag 2026
Beitragssatz Pflegeversicherung 20263,6 Prozent, kinderlos 4,2 Prozent, gestaffelt nach Kinderzahl§ 55 SGB XI
Mindestbemessungsgrundlage freiwillige Versicherung1.318,33 Euro monatlich – Mindestbeitrag rund 223 bis 278 Euroein Drittel der Bezugsgröße
Minijob-Grenze 2026603 Euro monatlichGeringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2026
Künstlersozialabgabe 20264,9 Prozent; Mindesteinkommen für die KSK 3.900 Euro im JahrKünstlersozialabgabe-Verordnung 2026

Was Sie konkret tun sollten

  • Stunden dokumentieren. Führen Sie eine einfache Wochenübersicht. Sie ist Ihr Nachweis, dass die Tätigkeit unter 20 Stunden bleibt.
  • Gewinn im Blick halten. Nicht der Umsatz zählt, sondern der Gewinn. Betriebsausgaben senken den Wert, der mit 1.977,50 Euro verglichen wird.
  • Rentenpflicht früh klären. Trainer, Lehrende und Betreuende stellen einen Statusklärungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor Beiträge nachgefordert werden.

Häufige Fragen

Wann bleibt meine Selbständigkeit nebenberuflich?

Wenn sie nach Zeit und Gewinn hinter der Hauptbeschäftigung zurückbleibt. Als Richtwerte prüfen die Kassen bis 20 Stunden je Woche und einen Gewinn unter der halben Bezugsgröße, 2026 also 1.977,50 Euro monatlich. Beide Werte sind Indizien, entscheidend ist das Gesamtbild.

Zahle ich als nebenberuflich Selbständiger zusätzliche Krankenkassenbeiträge?

Nein, solange Sie über die Beschäftigung pflichtversichert sind und die Selbständigkeit nebenberuflich bleibt. Der Gewinn wird nicht zusätzlich verbeitragt. Erst bei Einordnung als hauptberuflich zahlen Sie Beiträge auf das gesamte Einkommen.

Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Die Beiträge bemessen sich mindestens nach 1.318,33 Euro monatlich (2026). Daraus ergeben sich je nach Krankengeldwahl und Zusatzbeitrag rund 223 bis 278 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung; nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze.

Muss ich als Trainer Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, wenn Sie selbständig lehren, unterrichten, erziehen oder trainieren und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen – § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Das gilt auch im Nebenerwerb. Arbeitnehmer mit Verdienst über der Minijob-Grenze von 603 Euro heben die Pflicht auf.

Was gilt bei nur einem Auftraggeber?

Arbeitnehmerähnliche Selbständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Wer dauerhaft nur für einen Kunden arbeitet, sollte zusätzlich das Risiko der Scheinselbständigkeit prüfen.

Wer fällt in die Künstlersozialkasse?

Selbständige Publizisten und Künstler mit einem Arbeitseinkommen von mindestens 3.900 Euro im Jahr. In den ersten drei Berufsjahren darf das Einkommen darunter liegen. Verwerter zahlen 2026 eine Abgabe von 4,9 Prozent.

Muss ich die Selbständigkeit der Kasse melden?

Ja. Melden Sie Start und jede deutliche Ausweitung, damit die Kasse die Einordnung prüft und dokumentiert. Eine nachträgliche Umstufung als hauptberuflich kann Beiträge für die Vergangenheit auslösen.

Ausführlich in der Akademie

Quellen und Hinweis

Stand der Werte: 1. Januar 2026. Zusatzbeitrag und Pflegesatz weichen je Kasse und Kinderzahl ab. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.