Phase 3
Teil 3

Wettbewerbsverbot: Konkurrenz zum Arbeitgeber

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Umschiffen Sie das Wettbewerbsverbot zum Arbeitgeber. Sie lernen, was Konkurrenz im Nebenerwerb bedeutet und wie Sie Abwerbe-Verbote oder Geheimnisverrat vermeiden.

Loyalität ist die wichtigste Währung im Verhältnis zu deinem Arbeitgeber. Ein eigenes Business aufzubauen ist großartig – solange es nicht auf Kosten deines Hauptjobs geht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der schnellste Weg zur fristlosen Kündigung. So umschiffst du diese gefährliche Klippe.

1. Definition von Wettbewerb

Wettbewerb beginnt früher, als viele denken. Es reicht schon, wenn du die gleiche Zielgruppe mit einer ähnlichen Dienstleistung ansprichst. Bist du hauptberuflich Webdesigner in einer Agentur, darfst du abends keine Webseiten für eigene Kunden bauen – es sei denn, dein Chef erlaubt es ausdrücklich. Bewegst du dich in einer völlig anderen Branche (z. B. Webdesigner am Tag, Hundetrainer am Abend), gibt es kein Problem.

2. Das Abwerbe-Verbot

Kunden oder Kollegen des Hauptarbeitgebers für das eigene Business anzusprechen, ist ein absolutes Tabu. Wer sich das interne CRM-System zunutze macht, um den ersten eigenen Kundenstamm aufzubauen, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern auch empfindliche Strafen.

3. Geheimnisverrat

Dein Know-how darfst du nutzen, aber keine Betriebsgeheimnisse. Preislisten, interne Prozessabläufe, Lieferantenkonditionen oder ungeschützte Software-Codes deines Arbeitgebers sind tabu. Trenne dein erlerntes Handwerkszeug strikt von den spezifischen Daten deines Arbeitgebers.

4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Darfst du nach einer Kündigung in derselben Branche gründen? Grundsätzlich ja. Es sei denn, du hast ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben. Dieses ist aber nur gültig, wenn dir der Arbeitgeber für diese Sperrzeit eine „Karenzentschädigung“ (mindestens 50 % deines letzten Gehalts) zahlt. Ohne Geld ist die Klausel wertlos.

5. Schadensersatz

Wer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, spielt mit dem Feuer. Der Arbeitgeber kann dich nicht nur abmahnen oder kündigen, sondern auch auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Wenn er nachweist, dass ihm durch dein Nebengeschäft Aufträge entgangen sind, musst du diesen Verlust aus eigener Tasche ausgleichen.

Zitierbare Weisheit: „Wettbewerb belebt das Geschäft – aber wer gegen den eigenen Arbeitgeber antritt, sägt an dem Ast, auf dem das eigene Startup sitzt.“

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Athletiktrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Athletiktrainer

Athletiktraining ist der fachlich anspruchsvollste Nebenerwerb dieser Gruppe: Auftraggeber sind Vereine, Mannschaften, Leistungszentren und ambitionierte Einzelsportler – also überwiegend Geschäftskunden mit Rechnungsstellung, Vertragslaufzeiten und Saisonplanung. Der wirtschaftliche Vorteil sind Mannschaftsverträge mit planbaren Monatspauschalen; die Risiken liegen in der Abgrenzung zur Physiotherapie, in der Belastungssteuerung nach Verletzungen und in der Abhängigkeit von wenigen großen Auftraggebern.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht inklusive Diagnostik, schriftlicher Betreuungsvertrag mit Leistungsumfang und Kündigungsfrist, Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheits- und Leistungsdaten, klare Grenze zur Therapie.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen; bei Sportwissenschafts-Abschluss kann Freiberuflichkeit (unterrichtende Tätigkeit) in Betracht kommen
Status
Mehrere Vereins- und Mannschaftsverträge parallel; ein einziger Auftraggeber ist ein Statusrisiko
Regulatorisch
Sportwissenschaftlicher Abschluss oder Athletiktrainer-Lizenz als Marktstandard; keine Heilbehandlung ohne Therapieberuf
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht mit Vermögens- und Personenschäden; Berufshaftpflicht bei Diagnostikleistungen
Liquiditätsfalle
Saisonpausen ohne Vergütung und Zahlungsziele von Vereinen (30–60 Tage)
Steuerlich
Gewerbe meist umsatzsteuerpflichtig; Geschäftskunden ziehen Vorsteuer – die Kleinunternehmerregelung ist hier oft kein Vorteil
Typische Kunden
Amateur- und Nachwuchsmannschaften, Leistungszentren, Einzelsportler, Physiotherapiepraxen als Partner
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landessportbünde fördern teils Diagnostik- und Nachwuchsprojekte
Startinvestition
ab rund 3.000 € (Lichtschranken oder Sprintmessung, Kraftmessplatte gebraucht, Hanteln, Bänder, Auswertungssoftware)

Return to Sport: die Grenze zur Therapie

Die Rückführung nach Verletzung ist das umsatzstärkste und zugleich haftungsträchtigste Feld. Sie übernehmen erst, wenn die therapeutische Behandlung abgeschlossen ist und eine ärztliche oder physiotherapeutische Freigabe vorliegt – schriftlich.

Diagnose, manuelle Behandlung und Heilmittel bleiben Ärzten und Physiotherapeuten vorbehalten. Ihr Feld ist Belastungssteuerung, Kraftaufbau, Bewegungsqualität und Testung.

Dokumentieren Sie Testwerte, Belastungsvorgaben und Abweichungen. Leistungs- und Gesundheitsdaten von Sportlern sind besonders geschützte Daten – Einwilligung, sichere Speicherung und geregelte Weitergabe an Trainerstab und Verein sind Pflicht, nicht Kür.

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