Branchen-Spezial · Tennistrainer
Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.
Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.
- Typische Rechtsform
- Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
- Status
- Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
- Regulatorisch
- DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
- Pflichtversicherung
- Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
- Liquiditätsfalle
- Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
- Steuerlich
- Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
- Typische Kunden
- Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
- Fördermittel
- Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
- Startinvestition
- ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)
Kindertraining: Aufsicht und Nachweise
Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.
Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.
Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.
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