Branchen-Spezial · Fußballschule
Eine Fußballschule ist ein klassischer Nebenerwerb: Training findet nachmittags, abends und in den Ferien statt, das stabile Haupteinkommen kommt weiter aus der Festanstellung – die meisten Betreiber bleiben sehr lange nebenberuflich tätig und stehen selbst auf dem Platz. Entscheidend sind vier Dinge: die Abgrenzung zwischen Vereinstätigkeit (Übungsleiterpauschale) und eigenem Gewerbe, gesicherter Zugang zu einem Trainingsplatz, die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen und eine faire Kalkulation pro Teilnehmerstunde.
Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht für den Trainingsbetrieb, Unfallversicherung für Teilnehmende, erweitertes Führungszeugnis, Einverständnis- und Gesundheitserklärungen der Eltern, klare Aufsichts- und Abholregeln, eigenes Geschäftskonto und Quittungsblock.
- Typische Rechtsform
- Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe, seltener GbR
- Status
- Gewerbe außerhalb des Vereins; im Verein Übungsleiter ohne Gewerbe
- Regulatorisch
- Erweitertes Führungszeugnis, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, IHK-Pflichtmitgliedschaft
- Pflichtversicherung
- Betriebshaftpflicht für den Trainingsbetrieb; Unfallschutz der Teilnehmenden klären
- Liquiditätsfalle
- Wetterausfall, Ferienzeiten ohne Buchungen, Barzahlungen ohne Belege
- Steuerlich
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) meist sinnvoll; Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG separat
- Typische Kunden
- Eltern, Vereine, Ganztagsschulen, Freizeiteinrichtungen
- Fördermittel
- Gründungszuschuss/AVGS bei Arbeitslosigkeit; sonst kaum spezielle Programme
- Startinvestition
- ab rund 500 € (Hütchen, Leibchen, Bälle) – Fahrzeug meist vorhanden
Anmeldung, Steuern und Zahlungsfluss
Sobald Sie außerhalb des Vereins trainieren, ist eine Gewerbeanmeldung fällig. Danach kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt; in der Regel liegt ein Kleingewerbe vor, für das die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist – sonst führen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Trainervergütungen ab. In der zuständigen IHK werden Sie Pflichtmitglied.
Richten Sie ein eigenes Geschäftskonto ausschließlich für die Fußballschule ein und lassen Sie möglichst per Überweisung zahlen. Barzahlungen sind bei Eltern beliebt, aber erklärungsbedürftig: nummerierter Quittungsblock mit Durchschrift, jede Bareinnahme vermerkt, Kontoauszüge vollständig an die Buchhaltung.
Aufsichtspflicht, Führungszeugnis und Sicherheit
Wer mit Kindern arbeitet, braucht ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis – beim Bürger- oder Ortsamt beantragen, den Kooperationsvereinen vorab vorlegen und für Elterngespräche bereithalten. Von Trainern über 18 Jahren fordern Sie es ebenfalls ein.
Regeln Sie schriftlich, ab wann und bis wann Sie die Aufsicht übernehmen, wer abholen darf, wie Notfälle und Medikamente behandelt werden und wie Absagen kommuniziert werden (in der Praxis meist per Messenger-Gruppe). Gesundheitsangaben, Einverständnis für Fotos und Kontaktdaten der Eltern gehören vor die erste Trainingseinheit.
Versicherungsseitig ist die Betriebshaftpflicht für den Trainingsbetrieb nicht verhandelbar; klären Sie zusätzlich, ob Teilnehmende über den Verein unfallversichert sind oder ob Sie eigenen Schutz brauchen.
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