Branchen-Spezial · Fitnesstrainer
Fitnesstraining ist der klassische Einstieg in den sportlichen Nebenerwerb: Kurse laufen früh morgens, abends und am Wochenende, das Haupteinkommen bleibt zunächst die Festanstellung. Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, wenn Sie überwiegend für ein einziges Studio auf Honorarbasis arbeiten. Dazu kommen Qualifikationsnachweise (mindestens Trainer-B-Lizenz), die Grenze zwischen Training und Heilbehandlung sowie eine belastbare Kalkulation je Trainingsstunde inklusive Anfahrt.
Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht mit Personenschäden, Anamnesebogen mit Gesundheitsfragen und ärztlicher Freigabe im Zweifel, schriftliche AGB mit Absageregel (üblich 24 Stunden) sowie eine klare Abgrenzung: Sie trainieren, Sie therapieren nicht.
- Typische Rechtsform
- Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; Personal Training häufig freiberuflich-ähnlich, aber meist Gewerbe
- Status
- Honorartrainer im Studio oder eigene Kunden – die Mischung ist üblich, muss aber sauber getrennt werden
- Regulatorisch
- Trainer-B-Lizenz als Marktstandard, Erste-Hilfe-Kurs, keine Heilbehandlung ohne Heilpraktiker- oder Therapieberuf
- Pflichtversicherung
- Betriebshaftpflicht mit Einschluss Personenschäden beim Training; Berufsunfähigkeit für den Körper als Kapital
- Liquiditätsfalle
- Verkaufte 10er-Karten sind bereits vereinnahmtes, aber noch nicht geleistetes Geld
- Steuerlich
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) am Start; Fahrtkosten und Ausrüstung konsequent erfassen
- Typische Kunden
- Berufstätige 30–60, Rehanachsorge ohne Therapieanspruch, Firmen für Bewegte Pause
- Fördermittel
- Gründungszuschuss/AVGS; Präventionskurse nach § 20 SGB V nur mit anerkannter Grundqualifikation
- Startinvestition
- ab rund 800 € (Matten, Bänder, Kettlebells, Faszienrollen) – Studio-Infrastruktur wird gemietet
Anamnese, Einwilligung und Dokumentation
Vor der ersten Einheit gehört ein Anamnesebogen auf den Tisch: Vorerkrankungen, Medikamente, Operationen, Schwangerschaft, Beschwerden. Bei Risikohinweisen holen Sie eine ärztliche Freigabe ein – schriftlich, nicht mündlich.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten. Sie brauchen eine Einwilligung, eine sichere Ablage und eine Löschfrist; Trainingspläne per Messenger sind bequem, aber datenschutzrechtlich der schlechteste Weg.
Dokumentieren Sie Trainingsinhalte und Belastungssteuerung knapp, aber lückenlos – im Streitfall ist das Ihre einzige Verteidigung.
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