Phase 3
Teil 3

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Klären Sie, wann und wie Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit informieren müssen. Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten.

Viele angehende Gründer haben Angst vor dem Gespräch mit dem Chef. Sie fürchten ein kategorisches „Nein“ und überlegen, das Projekt lieber geheim zu halten. Das ist der falsche Weg. Lass uns klären, wie du professionell und rechtssicher kommunizierst.

1. Der Blick in den Arbeitsvertrag

Dein erster Schritt führt immer zum Aktenschrank. Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch. Meistens findest du dort eine Klausel zum Thema Nebentätigkeit. Steht dort eine „Meldepflicht“, musst du nur Bescheid geben. Steht dort eine „Genehmigungspflicht“, brauchst du das aktive „Go“ deines Arbeitgebers.

2. Die rechtliche Ausgangslage: Deine Berufsfreiheit

Atme auf: Nach Artikel 12 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland Berufsfreiheit. Dein Chef darf dir den Nebenerwerb nicht einfach aus einer Laune heraus verbieten. Er braucht triftige, betriebliche Gründe für ein „Nein“. Solange du ihm keine direkte Konkurrenz machst und deine Leistung nicht leidet, ist das Gesetz auf deiner Seite.

3. Transparenz vs. Heimlichkeit

Wer heimlich gründet, baut sein Business auf Sand. Kommt dein Nebengeschäft durch einen dummen Zufall heraus, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber massiv gestört. Dies kann zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen wegen Vertrauensbruchs führen. Gehe deshalb immer proaktiv in die Kommunikation.

4. Die schriftliche Bestätigung

Mündliche Absprachen sind wertlos, wenn dein aktueller Vorgesetzter das Unternehmen verlässt. Fordere immer eine schriftliche Kenntnisnahme oder Genehmigung von der HR-Abteilung an. Dieses Dokument legst du zu deinen Akten. So hast du auch Jahre später noch Rechtssicherheit.

5. Das richtige Timing

Wann ist der beste Zeitpunkt für das Gespräch? Ganz klar: Bevor du zum Gewerbeamt gehst oder den ersten Kunden fakturierst! Informiere deinen Arbeitgeber in der konkreten Planungsphase. Das zeigt Professionalität und verhindert böse Überraschungen.

Zitierbare Weisheit: „Heimlichkeit kostet Energie, Transparenz schafft Vertrauen. Wer offen kommuniziert, hat den Kopf frei für das eigentliche Business.“

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

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Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

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