Phase 3
Teil 3

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Klären Sie, wann und wie Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit informieren müssen. Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten.

Viele angehende Gründer haben Angst vor dem Gespräch mit dem Chef. Sie fürchten ein kategorisches „Nein“ und überlegen, das Projekt lieber geheim zu halten. Das ist der falsche Weg. Lass uns klären, wie du professionell und rechtssicher kommunizierst.

1. Der Blick in den Arbeitsvertrag

Dein erster Schritt führt immer zum Aktenschrank. Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch. Meistens findest du dort eine Klausel zum Thema Nebentätigkeit. Steht dort eine „Meldepflicht“, musst du nur Bescheid geben. Steht dort eine „Genehmigungspflicht“, brauchst du das aktive „Go“ deines Arbeitgebers.

2. Die rechtliche Ausgangslage: Deine Berufsfreiheit

Atme auf: Nach Artikel 12 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland Berufsfreiheit. Dein Chef darf dir den Nebenerwerb nicht einfach aus einer Laune heraus verbieten. Er braucht triftige, betriebliche Gründe für ein „Nein“. Solange du ihm keine direkte Konkurrenz machst und deine Leistung nicht leidet, ist das Gesetz auf deiner Seite.

3. Transparenz vs. Heimlichkeit

Wer heimlich gründet, baut sein Business auf Sand. Kommt dein Nebengeschäft durch einen dummen Zufall heraus, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber massiv gestört. Dies kann zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen wegen Vertrauensbruchs führen. Gehe deshalb immer proaktiv in die Kommunikation.

4. Die schriftliche Bestätigung

Mündliche Absprachen sind wertlos, wenn dein aktueller Vorgesetzter das Unternehmen verlässt. Fordere immer eine schriftliche Kenntnisnahme oder Genehmigung von der HR-Abteilung an. Dieses Dokument legst du zu deinen Akten. So hast du auch Jahre später noch Rechtssicherheit.

5. Das richtige Timing

Wann ist der beste Zeitpunkt für das Gespräch? Ganz klar: Bevor du zum Gewerbeamt gehst oder den ersten Kunden fakturierst! Informiere deinen Arbeitgeber in der konkreten Planungsphase. Das zeigt Professionalität und verhindert böse Überraschungen.

Zitierbare Weisheit: „Heimlichkeit kostet Energie, Transparenz schafft Vertrauen. Wer offen kommuniziert, hat den Kopf frei für das eigentliche Business.“

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Fitnesstrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Fitnesstrainer

Fitnesstraining ist der klassische Einstieg in den sportlichen Nebenerwerb: Kurse laufen früh morgens, abends und am Wochenende, das Haupteinkommen bleibt zunächst die Festanstellung. Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, wenn Sie überwiegend für ein einziges Studio auf Honorarbasis arbeiten. Dazu kommen Qualifikationsnachweise (mindestens Trainer-B-Lizenz), die Grenze zwischen Training und Heilbehandlung sowie eine belastbare Kalkulation je Trainingsstunde inklusive Anfahrt.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht mit Personenschäden, Anamnesebogen mit Gesundheitsfragen und ärztlicher Freigabe im Zweifel, schriftliche AGB mit Absageregel (üblich 24 Stunden) sowie eine klare Abgrenzung: Sie trainieren, Sie therapieren nicht.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; Personal Training häufig freiberuflich-ähnlich, aber meist Gewerbe
Status
Honorartrainer im Studio oder eigene Kunden – die Mischung ist üblich, muss aber sauber getrennt werden
Regulatorisch
Trainer-B-Lizenz als Marktstandard, Erste-Hilfe-Kurs, keine Heilbehandlung ohne Heilpraktiker- oder Therapieberuf
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht mit Einschluss Personenschäden beim Training; Berufsunfähigkeit für den Körper als Kapital
Liquiditätsfalle
Verkaufte 10er-Karten sind bereits vereinnahmtes, aber noch nicht geleistetes Geld
Steuerlich
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) am Start; Fahrtkosten und Ausrüstung konsequent erfassen
Typische Kunden
Berufstätige 30–60, Rehanachsorge ohne Therapieanspruch, Firmen für Bewegte Pause
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Präventionskurse nach § 20 SGB V nur mit anerkannter Grundqualifikation
Startinvestition
ab rund 800 € (Matten, Bänder, Kettlebells, Faszienrollen) – Studio-Infrastruktur wird gemietet

Anamnese, Einwilligung und Dokumentation

Vor der ersten Einheit gehört ein Anamnesebogen auf den Tisch: Vorerkrankungen, Medikamente, Operationen, Schwangerschaft, Beschwerden. Bei Risikohinweisen holen Sie eine ärztliche Freigabe ein – schriftlich, nicht mündlich.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten. Sie brauchen eine Einwilligung, eine sichere Ablage und eine Löschfrist; Trainingspläne per Messenger sind bequem, aber datenschutzrechtlich der schlechteste Weg.

Dokumentieren Sie Trainingsinhalte und Belastungssteuerung knapp, aber lückenlos – im Streitfall ist das Ihre einzige Verteidigung.

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