Phase 3
Teil 4

Was passiert, wenn du krank bist?

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Bereiten Sie Ihren Nebenerwerb auf Krankheitsfälle vor. Verstehen Sie, dass es keine Lohnfortzahlung gibt und wie Sie Kunden bei Krankheit professionell informieren.

Im Hauptjob ist die Sache einfach: Du rufst morgens an, meldest dich krank und fällst ins Bett. Das Gehalt läuft weiter. Im Nebenerwerb sieht die Realität deutlich härter aus. Hier bist du der Chef, der Mitarbeiter und der Auszubildende in Personalunion. Wer diese Tatsache ignoriert, erlebt bei der ersten schweren Grippe ein böses Erwachen.

1. Der finanzielle Cut: Keine Lohnfortzahlung im Nebenerwerb

Die Mathematik ist gnadenlos: Wenn du als Solo-Selbstständiger deine Leistung nicht erbringst, kannst du keine Rechnung stellen. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für dein Business. Wenn du 14 Tage flachliegst, verlierst du nicht nur Zeit, sondern bares Geld. Deshalb ist ein finanzieller Puffer auf deinem Geschäftskonto (idealerweise für drei bis sechs Monate Fixkosten) überlebenswichtig.

2. Kommunikations-Krise: Kunden professionell vertrösten

Nichts hassen Kunden mehr als Funkstille. Wenn du krank wirst, musst du kommunizieren – aber richtig. Eine ehrliche, knappe Nachricht ist tausendmal besser als Ghosting oder das Abliefern von schlechter Arbeit unter Fieber. Bereite für den Ernstfall eine Vorlage vor: "Lieber Kunde, ich bin gesundheitlich unerwartet ausgefallen. Ihr Projekt verschiebt sich voraussichtlich um X Tage. Ich melde mich am [Datum] mit einem Update." Das strahlt Professionalität aus, selbst in der Krise.

Zitierbare Weisheit: „Kunden verzeihen Krankheit, aber sie verzeihen kein Chaos. Deine Professionalität zeigt sich nicht, wenn alles glattläuft, sondern wie du kommunizierst, wenn du flachliegst.“

3. System-Resilienz: Kann das Business zwei Wochen ohne dich laufen?

Ein Nebenerwerb, der bei deinem Ausfall sofort implodiert, ist ein fragiles Konstrukt. Arbeite an der System-Resilienz: Welche Prozesse lassen sich automatisieren? Terminbuchungen, automatisierte Rechnungsstellung oder E-Mail-Sequenzen können weiterlaufen, während du dich erholst. Je mehr Systeme unabhängig von deiner physischen Präsenz funktionieren, desto ruhiger kannst du schlafen.

4. Refunds und Vertragsstrafen: Wenn Deadlines platzen

Besonders bei B2B-Kunden gibt es oft harte Deadlines. Wenn du vertraglich zugesicherte Fristen wegen Krankheit reißt, drohen im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen oder Rückerstattungen (Refunds). Beuge dem vor, indem du in deinen Verträgen und AGB klare Klauseln für den Fall von "Höherer Gewalt" oder krankheitsbedingtem Ausfall verankerst, die dich rechtlich absichern.

5. Die psychologische Falle: Das schlechte Gewissen im Bett

Die größte Gefahr für Gründer ist nicht der Virus, sondern der eigene Kopf. Wer mit 39 Grad Fieber und schlechtem Gewissen im Bett liegt und heimlich E-Mails beantwortet, wird nicht gesund. Im Gegenteil: Du verschleppst die Krankheit, machst Fehler und fehlst am Ende noch länger. Lerne, das Loslassen als unternehmerische Notwendigkeit zu akzeptieren. Ausruhen ist in diesem Moment deine wichtigste Management-Aufgabe.

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

Beitrag 85 von 165 im empfohlenen Lesepfad