Phase 3
Teil 2

Steuern im Nebenerwerb: Konkrete Rechenbeispiele

Von Theo Saubert3 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Erfahren Sie anhand konkreter Rechenbeispiele, was nach Steuern von Ihrem Nebenerwerbs-Gewinn übrig bleibt. Berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen.

Theorie ist gut, Kontostand ist besser. Lass uns anschauen, was von deinen Einnahmen nach Steuern und Kosten wirklich übrig bleibt. Wir gehen in diesen Beispielen davon aus, dass du im Hauptjob bereits deine Grundfreibeträge ausgeschöpft hast.

1. Das 500-Euro-Szenario

Stell dir vor, du bist Kleinunternehmer und reparierst nebenbei PCs. Dein Gewinn beträgt am Jahresende bescheidene 500 Euro (z.B. 1.000 Euro Einnahmen minus 500 Euro Ausgaben für Werkzeug). Da dieser Gewinn auf dein Hauptjob-Gehalt aufgeschlagen wird, greift dein dortiger persönlicher Steuersatz – nehmen wir an, dieser liegt bei 30 %.

Dein Gewinn: 500 €

Einkommensteuer (30 %): 150 €

Netto für dich: 350 € Ein nettes Taschengeld, für das sich der überschaubare Aufwand einer EÜR absolut lohnt.

Anders sieht es aus, wenn du Student oder Rentner bist und kein aktives Einkommen hast. Da du unter der Steuerfreigrenze von 12.348€ zahlst du in dem Fall keine Steuern.

2. Das 2.000-Euro-Szenario

Dein Nebengeschäft brummt! Du machst monatlich 2.000 Euro reinen Gewinn (24.000 Euro im Jahr). Das heizt deine Steuerprogression massiv an. Da dieses Einkommen "on top" kommt, wird es oft mit deinem Spitzensteuersatz besteuert, der schnell auf bis zu 42 % klettern kann.

Dein Gewinn: 24.000 €

Gewerbesteuer: 0 € (Freibetrag von 24.500 € greift noch knapp)

Einkommensteuer (ca. 42 %): 10.080 €

Netto für dich: 13.920 € (ca. 1.160 € pro Monat) Hier wird deutlich: Fast die Hälfte deines Nebenverdienstes geht an den Staat. Lege dieses Geld unterjährig strikt zur Seite!

3. Ehegattensplitting: Die Steuerklassen-Falle

Wenn du verheiratet bist und ihr die Steuerklassen III und V gewählt habt, wird es gefährlich. Oft ist der Hauptverdiener in Klasse III (wenig Abzüge unterm Jahr). Gründest du nun einen Nebenerwerb (egal in welcher Klasse du steckst), füllt dieser den gemeinsamen Steuertopf auf. Da in Klasse III unterjährig zu wenig Steuern abgeführt wurden, führt der Nebenerwerbsgewinn bei der gemeinsamen Steuererklärung oft zu einer saftigen Nachzahlung. Ein Wechsel in IV/IV tut monatlich etwas mehr weh, schützt aber vor dem großen Steuer-Schock.

4. Die Netto-vom-Brutto-Rechnung

Was bleibt von 100 Euro Umsatz (inkl. 19 % USt.) auf deiner Rechnung real in deiner Tasche?

Umsatz brutto: 100,00 €

Abzug Umsatzsteuer: - 15,97 € (19 % aus dem Bruttobetrag)

Verbleibender Netto-Umsatz: 84,03 €

Angenommene Betriebsausgaben (ca. 20 %): - 16,80 €

Gewinn vor Steuern: 67,23 €

Einkommensteuer (angenommen 35 %): - 23,53 €

Real in deiner Tasche: ca. 43,70 € Kalkuliere deine Preise niemals nach dem Bauchgefühl, sondern nach dem, was nach Finanzamt und Kosten übrig bleibt!

5. Verlustverrechnung: Wenn das Finanzamt deinen Start sponsert

Es gibt auch eine gute Seite. Machst du im ersten Jahr Verluste – zum Beispiel, weil du einen teuren Rechner für 2.500 Euro kaufst, aber erst 1.000 Euro Umsatz hast –, entsteht ein steuerlicher Verlust von 1.500 Euro. Diesen Verlust zieht das Finanzamt am Jahresende von deinem Hauptjob-Gehalt ab. Du hast also im Hauptjob "zu viel" Lohnsteuer gezahlt und bekommst im Rahmen der Steuererklärung bares Geld vom Finanzamt zurückerstattet.

Zitierbare Weisheit: "Wer seinen Gewinn nicht nach Steuern und Rücklagen kalkuliert, betreibt ein sehr teures Hobby, aber kein Business."

Thema Steuerprogression

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

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Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

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