Phase 3
Teil 2

Steuern im Nebenerwerb: Konkrete Rechenbeispiele

Von Theo Saubert3 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Erfahren Sie anhand konkreter Rechenbeispiele, was nach Steuern von Ihrem Nebenerwerbs-Gewinn übrig bleibt. Berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen.

Theorie ist gut, Kontostand ist besser. Lass uns anschauen, was von deinen Einnahmen nach Steuern und Kosten wirklich übrig bleibt. Wir gehen in diesen Beispielen davon aus, dass du im Hauptjob bereits deine Grundfreibeträge ausgeschöpft hast.

1. Das 500-Euro-Szenario

Stell dir vor, du bist Kleinunternehmer und reparierst nebenbei PCs. Dein Gewinn beträgt am Jahresende bescheidene 500 Euro (z.B. 1.000 Euro Einnahmen minus 500 Euro Ausgaben für Werkzeug). Da dieser Gewinn auf dein Hauptjob-Gehalt aufgeschlagen wird, greift dein dortiger persönlicher Steuersatz – nehmen wir an, dieser liegt bei 30 %.

Dein Gewinn: 500 €

Einkommensteuer (30 %): 150 €

Netto für dich: 350 € Ein nettes Taschengeld, für das sich der überschaubare Aufwand einer EÜR absolut lohnt.

Anders sieht es aus, wenn du Student oder Rentner bist und kein aktives Einkommen hast. Da du unter der Steuerfreigrenze von 12.348€ zahlst du in dem Fall keine Steuern.

2. Das 2.000-Euro-Szenario

Dein Nebengeschäft brummt! Du machst monatlich 2.000 Euro reinen Gewinn (24.000 Euro im Jahr). Das heizt deine Steuerprogression massiv an. Da dieses Einkommen "on top" kommt, wird es oft mit deinem Spitzensteuersatz besteuert, der schnell auf bis zu 42 % klettern kann.

Dein Gewinn: 24.000 €

Gewerbesteuer: 0 € (Freibetrag von 24.500 € greift noch knapp)

Einkommensteuer (ca. 42 %): 10.080 €

Netto für dich: 13.920 € (ca. 1.160 € pro Monat) Hier wird deutlich: Fast die Hälfte deines Nebenverdienstes geht an den Staat. Lege dieses Geld unterjährig strikt zur Seite!

3. Ehegattensplitting: Die Steuerklassen-Falle

Wenn du verheiratet bist und ihr die Steuerklassen III und V gewählt habt, wird es gefährlich. Oft ist der Hauptverdiener in Klasse III (wenig Abzüge unterm Jahr). Gründest du nun einen Nebenerwerb (egal in welcher Klasse du steckst), füllt dieser den gemeinsamen Steuertopf auf. Da in Klasse III unterjährig zu wenig Steuern abgeführt wurden, führt der Nebenerwerbsgewinn bei der gemeinsamen Steuererklärung oft zu einer saftigen Nachzahlung. Ein Wechsel in IV/IV tut monatlich etwas mehr weh, schützt aber vor dem großen Steuer-Schock.

4. Die Netto-vom-Brutto-Rechnung

Was bleibt von 100 Euro Umsatz (inkl. 19 % USt.) auf deiner Rechnung real in deiner Tasche?

Umsatz brutto: 100,00 €

Abzug Umsatzsteuer: - 15,97 € (19 % aus dem Bruttobetrag)

Verbleibender Netto-Umsatz: 84,03 €

Angenommene Betriebsausgaben (ca. 20 %): - 16,80 €

Gewinn vor Steuern: 67,23 €

Einkommensteuer (angenommen 35 %): - 23,53 €

Real in deiner Tasche: ca. 43,70 € Kalkuliere deine Preise niemals nach dem Bauchgefühl, sondern nach dem, was nach Finanzamt und Kosten übrig bleibt!

5. Verlustverrechnung: Wenn das Finanzamt deinen Start sponsert

Es gibt auch eine gute Seite. Machst du im ersten Jahr Verluste – zum Beispiel, weil du einen teuren Rechner für 2.500 Euro kaufst, aber erst 1.000 Euro Umsatz hast –, entsteht ein steuerlicher Verlust von 1.500 Euro. Diesen Verlust zieht das Finanzamt am Jahresende von deinem Hauptjob-Gehalt ab. Du hast also im Hauptjob "zu viel" Lohnsteuer gezahlt und bekommst im Rahmen der Steuererklärung bares Geld vom Finanzamt zurückerstattet.

Zitierbare Weisheit: "Wer seinen Gewinn nicht nach Steuern und Rücklagen kalkuliert, betreibt ein sehr teures Hobby, aber kein Business."

Thema Steuerprogression

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Mentaltrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Mentaltrainer

Mentaltraining ist der ortsunabhängigste Nebenerwerb dieser Gruppe: Sitzungen laufen online oder in gemieteten Räumen, die Investitionen sind niedrig, die Skalierung über Gruppen und digitale Formate ist einfach. Genau deshalb ist der Markt unübersichtlich und die Bezeichnung ungeschützt. Zwei Punkte entscheiden über Tragfähigkeit und Rechtssicherheit: eine belastbare Ausbildung mit erkennbarem Standard – und die strikte Abgrenzung zur Psychotherapie, die ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie verboten ist.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden, schriftlicher Coachingvertrag mit Leistungsbeschreibung, Absageregel und ausdrücklichem Therapieausschluss, Vertraulichkeitszusage sowie Datenschutzkonzept für Sitzungsnotizen.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen; bei überwiegend unterrichtender Tätigkeit kann Freiberuflichkeit geprüft werden
Status
Eigene Klienten, Firmenaufträge, Kooperation mit Vereinen – Mischung ist der Normalfall
Regulatorisch
Bezeichnung ungeschützt; Heilkunde und Psychotherapie ohne Approbation/Heilpraktiker-Psychotherapie unzulässig
Pflichtversicherung
Berufs- und Betriebshaftpflicht für Beratungstätigkeit inklusive Vermögensschäden
Liquiditätsfalle
Teure Ausbildungen und Zertifikate vor dem ersten zahlenden Klienten
Steuerlich
Coaching ist umsatzsteuerpflichtig; Kleinunternehmerregelung am Start meist sinnvoll
Typische Kunden
Wettkampfsportler, Nachwuchskader, Führungskräfte, Prüfungskandidaten, Firmen für Resilienzworkshops
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Firmenkunden nutzen teils Weiterbildungsförderung – für Sie ist das ein Vertriebsargument
Startinvestition
ab rund 300 € (Videokonferenz-Ausstattung, Website, Materialien); Hauptkosten sind Ausbildung und Supervision

Vertrag, Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Coachingvertrag regelt Leistungsbeschreibung, Anzahl und Dauer der Sitzungen, Honorar, Absagefrist (üblich 24–48 Stunden), Vertraulichkeit und ausdrücklich: keine Heilbehandlung, keine Erfolgsgarantie.

Sitzungsnotizen enthalten hochsensible Angaben. Speichern Sie verschlüsselt, vergeben Sie Pseudonyme, legen Sie eine Löschfrist fest und nutzen Sie Videokonferenzdienste mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Bei Minderjährigen im Sport brauchen Sie die Einwilligung der Sorgeberechtigten und eine klare Regel, was dem Trainerstab berichtet wird und was nicht – diese Erwartung wird sonst zwangsläufig enttäuscht.

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