Phase 3
Teil 5

Handwerk (und handwerksnahe Dienstleistungen)

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Informieren Sie sich über die Meisterpflicht für Ihr Handwerk (Anlage A/B) und die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, um Fehler zu vermeiden.

Handwerk hat goldenen Boden – aber auch ein engmaschiges Geflecht aus Vorschriften. Wer im Nebenerwerb den Hammer schwingt, muss wissen, wo die Freiheit endet.

1. Die Handwerksrolle: Meisterpflicht beachten

In Deutschland herrscht für viele Berufe (Anlage A, z. B. Elektriker, Maurer) die Meisterpflicht. Ohne Meisterbrief darfst du dich in diesen Bereichen nicht selbstständig machen – auch nicht im Nebenerwerb. In Anlage B (z. B. Fliesenleger, Fotografen) ist die Gründung meist zulassungsfrei möglich. Ein Blick in die Handwerksordnung ist die erste Bürgerpflicht.

2. Berufsgenossenschaft: Die gesetzliche Unfallversicherung

Sobald du ein Handwerk anmeldest, meldet sich die Berufsgenossenschaft (BG). Die Mitgliedschaft ist oft Pflicht, auch wenn du keine Angestellten hast. Sie schützt dich bei Arbeitsunfällen, kostet aber einen jährlichen Beitrag, den du fest einplanen musst.

3. Gewährleistung (VOB vs. BGB)

Als Handwerker haftest du für deine Arbeit. Nach BGB beträgt die Gewährleistung bei Bauwerken meist 5 Jahre. Das bedeutet: Wenn die Fliese nach 4 Jahren abfällt, musst du kostenlos nachbessern. Verstehe den Unterschied zwischen BGB-Verträgen und der VOB/B, die im B2B-Bereich oft Standard ist.

Zitierbare Weisheit: „Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht das Produkt. Im Handwerk haftest du für dein Werk – oft länger, als dir lieb ist.“

4. Gefahrengeneigte Arbeit: Warum Haftpflicht hier teurer ist

Ein Programmierer löscht Daten, ein Handwerker verursacht durch einen lötbedingten Funkenflug einen Dachstuhlbrand. Das Risiko für Sach- und Personenschäden ist im Handwerk immens höher. Spare niemals an der Betriebshaftpflicht, die exakt deine ausgeübten Tätigkeiten abdeckt.

5. Abgrenzung zum Hausmeisterservice

Viele Allrounder gründen einen "Hausmeisterservice", um die Meisterpflicht zu umgehen. Aber Vorsicht: Ein Hausmeister darf nur einfache Instandsetzungen durchführen (z. B. Glühbirnen wechseln, Rasen mähen). Sobald du Wände verputzt oder Rohre verlegst, bist du im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke und riskierst Ärger mit der Handwerkskammer.

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

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Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige für den Teil außerhalb des Vereins, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis, Elterneinwilligungen und Abholregeln beim Kindertraining, schriftliche Regel für Regenabsagen und Nachholtermine.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Kindertraining: Aufsicht und Nachweise

Erweitertes Führungszeugnis, schriftliche Einverständniserklärungen, Notfallkontakte, Angaben zu Allergien und Medikamenten sowie klare Übergaberegeln gehören vor die erste Einheit – auch wenn der Verein bereits eine Mitgliederliste hat.

Legen Sie fest, ab wann Ihre Aufsicht beginnt und endet. Auf Vereinsanlagen ist der Übergang zwischen Training und freiem Spiel unscharf – genau dort entstehen Haftungsfälle.

Klären Sie mit dem Verein, ob Teilnehmende über die Sportversicherung des Landessportbundes gedeckt sind; für Nichtmitglieder in Ihren eigenen Kursen ist das regelmäßig nicht der Fall.

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