Phase 5
Teil 5

Verkauf oder Exit: Welche Optionen es gibt

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Planen Sie einen Exit für Ihren Nebenerwerb. Machen Sie Ihr Business verkaufbar und erfahren Sie, wie die Unternehmensbewertung erfolgt (2- bis 4-facher Gewinn).

Du hast über Monate oder Jahre etwas aus dem Nichts aufgebaut. Dein Nebenerwerb wirft Gewinne ab, hat feste Kunden und eine bekannte Marke. Doch vielleicht willst du dich neuen Projekten widmen oder einfach die Früchte deiner Arbeit ernten. Ein „Exit“ ist nicht nur etwas für Silicon-Valley-Giganten. Auch ein kleines Nebengeschäft kann für Käufer extrem attraktiv sein. So machst du Kasse.

1. Das Business "verkaufbar" machen: Der Unabhängigkeits-Test

Der größte Wertkiller in einem Nebenerwerb bist du selbst. Wenn das Business nur läuft, weil du die E-Mails schreibst, dudas Gesicht der Marke bist und du jedes Problem löst, ist es für einen Käufer wertlos. Damit jemand Geld für dein Unternehmen zahlt, muss es als System funktionieren. Dokumentiere deine Prozesse so, dass ein Fremder sie übernehmen kann. Ein verkaufbares Business ist eine Maschine, die ohne den Erfinder weiterläuft.

2. Unternehmensbewertung: Was ist dein Fleiß wirklich wert?

Im Bereich der kleinen Unternehmen (Micro-Businesses) wird der Wert meist über das „Multiple“ des Gewinns berechnet. Eine Faustregel für digitale Nebenerwerbe oder kleine Service-Betriebe ist das 2- bis 4-fache des jährlichen Reingewinns (EBITDA). Hast du 10.000 € Gewinn pro Jahr, könnte dein Exit zwischen 20.000 € und 40.000 € liegen. Faktoren wie eine wachsende E-Mail-Liste, hohe Automatisierung oder exklusive Verträge treiben den Multiplikator nach oben.

Berater-Weisheit: "Ein Käufer kauft nicht deine Vergangenheit, sondern seine Zukunft. Je weniger er dich braucht, um diese Zukunft zu sichern, desto höher ist der Preis."

3. Käufergruppen: Wer klopft bei dir an?

Es gibt drei typische Profile:

Strategische Investoren: Unternehmen, die deine Kunden oder deine Technik brauchen, um ihr eigenes Geschäft zu ergänzen.

Konkurrenten: Mitbewerber, die durch dich schneller wachsen wollen.

Andere Gründer: Menschen, die einen fertigen Nebenerwerb suchen, statt selbst bei Null anzufangen (oft über Plattformen wie Flippa oder Empire Flippers).

4. Der Asset-Deal: Einzelteile statt Ganzes

Oft ist es einfacher, nicht die ganze Firma (den rechtlichen Mantel) zu verkaufen, sondern nur die werthaltigen Teile – den sogenannten Asset-Deal. Dazu gehören deine Kundenliste, die Domain, Markenrechte, fertige Online-Kurse oder spezielle Software-Lizenzen. Das ist steuerlich und rechtlich oft unkomplizierter für beide Seiten, da der Käufer keine alten Haftungsrisiken übernimmt.

5. Vorbereitung auf den Exit: Zahlen lügen nicht

Kein Verkauf ohne "Due Diligence" (Prüfung auf Herz und Nieren). Du brauchst saubere Finanzen. Trenne private Ausgaben strikt vom Business. Eine ordentliche Dokumentation deiner Einnahmen und Ausgaben der letzten 24 Monate ist deine wichtigste Verhandlungsgrundlage. Wer seine Zahlen nicht erklären kann, verliert sofort das Vertrauen des Käufers.

Ihr nächster Schritt in Phase 5

  1. 1Bestimmen Sie die Kennzahl, an der Sie Wachstum messen wollen.
  2. 2Legen Sie fest, welche Aufgabe Sie zuerst abgeben oder automatisieren.
  3. 3Definieren Sie die Schwelle, ab der der Haupterwerb rechnerisch tragfähig ist.

Branchen-Linse

Sicht: Fußballschule

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Fußballschule

Eine Fußballschule ist ein klassischer Nebenerwerb: Training findet nachmittags, abends und in den Ferien statt, das stabile Haupteinkommen kommt weiter aus der Festanstellung – die meisten Betreiber bleiben sehr lange nebenberuflich tätig und stehen selbst auf dem Platz. Entscheidend sind vier Dinge: die Abgrenzung zwischen Vereinstätigkeit (Übungsleiterpauschale) und eigenem Gewerbe, gesicherter Zugang zu einem Trainingsplatz, die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen und eine faire Kalkulation pro Teilnehmerstunde.

Für Phase 5: Wachstum heißt weitere Trainer, feste Standorte und Kooperationen mit Vereinen oder Ganztagsschulen – damit entstehen Arbeitgeberpflichten oder Honorarverträge, die vorab geprüft werden müssen. Zusatzgeschäfte wie Ausrüstungsverkauf treiben den Umsatz über die Kleinunternehmergrenze; Affiliate-Lösungen sind hier oft die klügere Variante.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe, seltener GbR
Status
Gewerbe außerhalb des Vereins; im Verein Übungsleiter ohne Gewerbe
Regulatorisch
Erweitertes Führungszeugnis, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, IHK-Pflichtmitgliedschaft
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht für den Trainingsbetrieb; Unfallschutz der Teilnehmenden klären
Liquiditätsfalle
Wetterausfall, Ferienzeiten ohne Buchungen, Barzahlungen ohne Belege
Steuerlich
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) meist sinnvoll; Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG separat
Typische Kunden
Eltern, Vereine, Ganztagsschulen, Freizeiteinrichtungen
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS bei Arbeitslosigkeit; sonst kaum spezielle Programme
Startinvestition
ab rund 500 € (Hütchen, Leibchen, Bälle) – Fahrzeug meist vorhanden

Zusatzgeschäfte richtig aufsetzen

Der Verkauf von Ausrüstung liegt nahe, bringt aber hohe Beanstandungs- und Umtauschquoten bei Kleidung und treibt den Umsatz Richtung Umsatzsteuerpflicht. Meist ist eine Affiliate-Lösung klüger: Provision statt Warenrisiko, und die Kleinunternehmergrenze bleibt länger erhalten.

Wenn Sie beraten, bleiben Sie sachlich bei Produkteigenschaften statt Marken – Ihr Status als Vertrauensperson ist Ihr wichtigstes Kapital.

Weitere Trainer und Standorte

Skalierung heißt zusätzliche Trainer: Prüfen Sie vorab, ob Honorarvertrag oder Anstellung sachlich zutrifft, und dokumentieren Sie Weisungsfreiheit, Vergütung und Einsatzplanung. Führungszeugnisse, Einweisung in Aufsichtsregeln und Notfallabläufe gelten für jeden neuen Trainer.

Feste Standorte und Ganztagskooperationen bringen Planbarkeit, aber auch Fixkosten und Vertragsbindungen – rechnen Sie beides vor der Zusage durch.

Beitrag 164 von 165 im empfohlenen Lesepfad