Phase 2
Teil 4

Welche Kosten bei einer Nebenerwerbsgründung entstehen

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Informieren Sie sich über die genauen Kosten einer Nebenerwerbsgründung. Von Gewerbeanmeldung bis zu Fixkosten wie Software-Abos – behalten Sie den Überblick.

„Einfach mal anfangen kostet ja nichts!“ – Ein schöner Gedanke, der leider selten stimmt. Auch das kleinste Business braucht ein finanzielles Fundament. Wer seine Kosten von Tag eins an nicht im Griff hat, arbeitet im schlimmsten Fall nur für seine Software-Anbieter. Hier ist die ehrliche Kostenaufstellung für deinen Start.

1. Einmalkosten: Gründung, Gebühren, Basisequipment

Der Startschuss kostet Geld. Die Gewerbeanmeldung schlägt mit 20 bis 60 Euro zu Buche. Dazu kommen oft ein professionelles Logo (ab 50 Euro), vielleicht ein neuer Laptop, eine gute Kamera oder erstes Werkzeug. Auch rechtliche Absicherungen wie AGBs oder ein Impressumsschutz vom Anwalt (ca. 200 bis 300 Euro) gehören zu den Gründungskosten.

2. Fixkosten: Software-Abos, Versicherungen, Kontoführung

Das sind die stillen Killer deiner Profitabilität. Jeden Monat buchen sie ab: Das Geschäftskonto (10 Euro), das Buchhaltungstool (15 Euro), das Website-Hosting (10 Euro), Canva Pro (12 Euro) und – ganz wichtig – die Betriebshaftpflichtversicherung (ab 15 Euro). Schwupps, schon bist du bei über 60 Euro im Monat, ohne auch nur einen Kunden zu haben.

Zitierbare Weisheit: „Fixkosten sind wie Unkraut im Garten deines Gewinns. Wenn du sie nicht regelmäßig stutzt, überwuchern sie deine Ernte.“

3. Variable Kosten: Marketing, Material, Versand

Diese Kosten steigen (zum Glück), wenn dein Umsatz steigt. Verkaufst du physische Produkte, musst du Material nachkaufen, Verpackungen bezahlen und Portokosten tragen. Auch Werbung auf Google oder Facebook (Ads) gehört hierher. Der Trick ist, diese variablen Kosten immer sauber in deine Preise einzukalkulieren.

4. Steuerliche Rücklagen: Warum man ca. 30-40% des Gewinns sofort parken sollte

Der größte Anfängerfehler: Du hast 2.000 Euro auf dem Geschäftskonto und fährst davon in den Urlaub. Falsch! Das Geld gehört zu einem großen Teil dem Finanzamt. Gewöhne dir an, jeden Monat 30 bis 40 Prozent deines Gewinns strikt auf ein separates Tagesgeldkonto zu überweisen. Wenn im Folgejahr der Steuerbescheid kommt, kannst du darüber nur müde lächeln.

Zitierbare Weisheit: „Der Kontostand deines Unternehmens ist nicht dein Vermögen, sondern ein Zwischenspeicher. Wer Steuern nicht als Kosten einplant, plant seine eigene Insolvenz.“

Zitat Saubert „Reich wird man vom Geld, was man nicht ausgibt. Erfolgreiche Unternehmer haben immer Angst, dass das Geld auf dem Konto nicht Ihnen gehört und. Geben deshalb weniger Geld aus.“

5. Die „Zeit-Kosten“: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Du rechnest dir aus, dass dein Produkt in der Herstellung nur 5 Euro kostet und du es für 20 Euro verkaufst? Toll! Aber hast du die zwei Stunden eingerechnet, die du für Bau, Verpackung und Gang zur Post gebraucht hast? Deine eigene Zeit ist der größte Kostenfaktor. Setze dir fiktiv einen „Unternehmerlohn“ an, um zu prüfen, ob dein Modell wirklich wirtschaftlich ist.

Ihr nächster Schritt in Phase 2

  1. 1Beschreiben Sie Ihr Angebot in einem Satz: Wer bekommt welches Ergebnis?
  2. 2Rechnen Sie Stundensatz, Fixkosten und realistische Auftragsmenge durch.
  3. 3Sprechen Sie mit drei möglichen Kunden, bevor Sie investieren.

Branchen-Linse

Sicht: Tennistrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Tennistrainer

Tennistraining im Nebenerwerb läuft fast immer über Vereine: Sie unterrichten auf Vereinsplätzen, oft mit Mannschaftstraining als Grundauslastung und Einzelstunden als Zusatz. Die entscheidenden Fragen sind identisch mit anderen Vereinssportarten – Übungsleiterpauschale oder Gewerbe, Platzzugang im Sommer und teure Hallenzeit im Winter – kommen hier aber mit einer Besonderheit: Wer Hallenzeit auf eigene Rechnung bucht und weiterverkauft, trägt das volle Auslastungsrisiko.

Für Phase 2: Die Kalkulation entscheidet sich an der Platzkosten-Frage: Im Sommer stellt der Verein den Platz meist kostenfrei oder günstig, im Winter zahlen Sie 20–35 € Hallenstunde. Geben Sie Hallenkosten transparent weiter, statt sie im Stundensatz zu verstecken.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe; im Verein häufig Übungsleiter ohne Gewerbe
Status
Vereinstrainer mit Pauschale, selbständiger Trainer mit eigenen Kursen – oder beides getrennt abgerechnet
Regulatorisch
DTB-/Landesverbands-Lizenz (C-Trainer aufwärts) als Marktstandard, erweitertes Führungszeugnis bei Kindertraining
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht; Unfallschutz der Teilnehmenden über Verein prüfen
Liquiditätsfalle
Vorausgebuchte Hallenzeit im Winter, die nicht ausgelastet wird
Steuerlich
Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG bis 3.000 € neben dem Gewerbe; Kleinunternehmerregelung für den Rest
Typische Kunden
Vereinsmitglieder, Jugendmannschaften, Erwachsenen-Einsteigerkurse, Schul-AGs
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landesverbände fördern teils Trainerausbildungen
Startinvestition
ab rund 700 € (Ballmaschine gebraucht, Ballkörbe, Markierungen, Kindertennis-Material)

Sommer- und Winterkalkulation

Orientierungswerte: Einzelstunde 40–60 € zuzüglich Hallenkosten, Zweiertraining 25–35 € je Person, Vierergruppe 15–20 € je Person, Kindergruppe im Verein häufig als Kursgebühr über eine Saison.

Winterhallen werden meist für die ganze Saison gebucht. Verkaufen Sie feste Wochenplätze an Gruppen, bevor Sie die Zeit binden – eine nicht ausgelastete Hallenstunde kostet Sie über die Saison mehrere hundert Euro.

Bauen Sie eine Regenregel ein: Nachholtermin statt Rückerstattung, mit Ausgleich am Saisonende. Das ist fair und schützt die Liquidität.

Besonders relevant für Tennistrainer

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