Phase 5
Teil 4

Wann kommt die Kündigung?

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Planen Sie Ihre Kündigung strategisch. Erfahren Sie, wann der beste Zeitpunkt ist, um Boni, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen optimal zu nutzen.

Es ist der Moment, von dem du vielleicht seit Monaten träumst: Das Kündigungsschreiben auf dem Tisch deines Chefs. Aber Vorsicht – die Kündigung ist kein Befreiungsschlag aus einer Laune heraus, sondern eine strategische Operation. Wer den Absprung falsch taktet, verliert bares Geld und wertvolle Netzwerke.

1. Strategisches Timing: Dein Abschieds-Profit

Bevor du unterschreibst, schau in deinen Arbeitsvertrag und das Mitarbeiterhandbuch.

Bonus-Zahlungen: Liegt der Kündigungstermin so, dass du den Jahresbonus oder das Weihnachtsgeld noch mitnimmst?

Urlaubsansprüche: Hast du noch Resturlaub, den du zur Vorbereitung deines Vollzeit-Starts nutzen kannst?

Kündigungsfristen: Plane rückwärts. Wenn du am 1. September voll durchstarten willst, musst du bei drei Monaten Frist spätestens Ende Mai kündigen.

2. Der "Point of no Return": Verbindlichkeit schaffen

Ein Traum ohne Datum ist nur ein Wunsch. Lege einen Tag X in deinem Kalender fest. Erzähle deinem Partner, deiner Familie oder deinem Mentor davon. Diese soziale Verbindlichkeit verhindert, dass du den Absprung aus Angst immer wieder verschiebst. Sobald das Datum steht, arbeitet dein Unterbewusstsein an der Lösung.

Berater-Weisheit: "Die Kündigung ist keine Flucht, sondern der offizielle Einzug in dein neues Leben. Wer keinen Termin setzt, bleibt ewig ein Besucher in seinem eigenen Business."

3. Teilzeit als Zwischenschritt: Die Brückenteilzeit

Du musst nicht von 100 auf 0 gehen. Die Brückenteilzeit ist ein geniales Werkzeug. Sie ermöglicht es dir, deine Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren und danach (theoretisch) wieder zurückzukehren. Es ist das perfekte Labor, um zu testen, wie dein Business reagiert, wenn du plötzlich 20 statt 10 Stunden investierst – bei reduziertem, aber sicherem Grundeinkommen.

4. Das Trennungsgespräch: Brücken bauen statt verbrennen

Man sieht sich immer zweimal im Leben. Gehe sauber. Bedanke dich für die Chancen, die du hattest. Dein alter Arbeitgeber ist oft dein erster großer Kunde oder eine wertvolle Referenzquelle. Ein professionelles Trennungsgespräch sorgt dafür, dass die Tür für Kooperationen offen bleibt. Wer im Zorn geht, verbrennt Kapital, das er später vielleicht dringend braucht.

5. Rechtliche Absicherung: Der Blick ins Kleingedruckte

Prüfe dein Wettbewerbsverbot. Darfst du Kunden deines alten Arbeitgebers direkt ansprechen? Gibt es eine Karenzentschädigung? Wenn du in der gleichen Branche bleibst, ziehe im Zweifel einen Arbeitsrechtler hinzu. Es gibt nichts Teureres als eine Unterlassungsklage in den ersten drei Monaten deiner vollen Selbstständigkeit.

Ihr nächster Schritt in Phase 5

  1. 1Bestimmen Sie die Kennzahl, an der Sie Wachstum messen wollen.
  2. 2Legen Sie fest, welche Aufgabe Sie zuerst abgeben oder automatisieren.
  3. 3Definieren Sie die Schwelle, ab der der Haupterwerb rechnerisch tragfähig ist.

Branchen-Linse

Sicht: Fußballschule

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Fußballschule

Eine Fußballschule ist ein klassischer Nebenerwerb: Training findet nachmittags, abends und in den Ferien statt, das stabile Haupteinkommen kommt weiter aus der Festanstellung – die meisten Betreiber bleiben sehr lange nebenberuflich tätig und stehen selbst auf dem Platz. Entscheidend sind vier Dinge: die Abgrenzung zwischen Vereinstätigkeit (Übungsleiterpauschale) und eigenem Gewerbe, gesicherter Zugang zu einem Trainingsplatz, die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen und eine faire Kalkulation pro Teilnehmerstunde.

Für Phase 5: Wachstum heißt weitere Trainer, feste Standorte und Kooperationen mit Vereinen oder Ganztagsschulen – damit entstehen Arbeitgeberpflichten oder Honorarverträge, die vorab geprüft werden müssen. Zusatzgeschäfte wie Ausrüstungsverkauf treiben den Umsatz über die Kleinunternehmergrenze; Affiliate-Lösungen sind hier oft die klügere Variante.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen bzw. Kleingewerbe, seltener GbR
Status
Gewerbe außerhalb des Vereins; im Verein Übungsleiter ohne Gewerbe
Regulatorisch
Erweitertes Führungszeugnis, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, IHK-Pflichtmitgliedschaft
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht für den Trainingsbetrieb; Unfallschutz der Teilnehmenden klären
Liquiditätsfalle
Wetterausfall, Ferienzeiten ohne Buchungen, Barzahlungen ohne Belege
Steuerlich
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) meist sinnvoll; Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EStG separat
Typische Kunden
Eltern, Vereine, Ganztagsschulen, Freizeiteinrichtungen
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS bei Arbeitslosigkeit; sonst kaum spezielle Programme
Startinvestition
ab rund 500 € (Hütchen, Leibchen, Bälle) – Fahrzeug meist vorhanden

Zusatzgeschäfte richtig aufsetzen

Der Verkauf von Ausrüstung liegt nahe, bringt aber hohe Beanstandungs- und Umtauschquoten bei Kleidung und treibt den Umsatz Richtung Umsatzsteuerpflicht. Meist ist eine Affiliate-Lösung klüger: Provision statt Warenrisiko, und die Kleinunternehmergrenze bleibt länger erhalten.

Wenn Sie beraten, bleiben Sie sachlich bei Produkteigenschaften statt Marken – Ihr Status als Vertrauensperson ist Ihr wichtigstes Kapital.

Weitere Trainer und Standorte

Skalierung heißt zusätzliche Trainer: Prüfen Sie vorab, ob Honorarvertrag oder Anstellung sachlich zutrifft, und dokumentieren Sie Weisungsfreiheit, Vergütung und Einsatzplanung. Führungszeugnisse, Einweisung in Aufsichtsregeln und Notfallabläufe gelten für jeden neuen Trainer.

Feste Standorte und Ganztagskooperationen bringen Planbarkeit, aber auch Fixkosten und Vertragsbindungen – rechnen Sie beides vor der Zusage durch.

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