Phase 3
Teil 1

Verträge, AGB und Pflichtangaben: Das brauchst du wirklich

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Sichern Sie Ihren Nebenerwerb rechtlich ab. Sie erfahren, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören und wie Sie abmahnsichere AGB erstellen.

Willkommen in der Abteilung „Trocken, aber lebensrettend“. Dein Außenauftritt muss nicht nur gut aussehen, er muss auch juristisch wasserdicht sein. Wenn du diese fünf Bausteine sauber aufsetzt, können dir Konkurrenten und Abmahnvereine nichts anhaben.

1. Die Impressumspflicht: Warum Anonymität im Internet gesetzlich verboten ist

In Deutschland gibt es ein klares Gesetz: Wer geschäftsmäßig im Internet unterwegs ist, muss ein Impressum haben. Und „geschäftsmäßig“ bist du schon, wenn du einen Instagram-Kanal mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst! Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist der leichteste Weg, abgemahnt zu werden. Es müssen dein voller Name, deine ladungsfähige Adresse (kein reines Postfach!), Kontaktdaten und (falls vorhanden) Steuernummer/USt-IdNr. hinein.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Selbst schreiben vs. Anwalt vs. Online-Generator

AGB sind die Spielregeln deines Unternehmens. Schreibe sie niemals selbst und kopiere sie niemals von anderen Websites (das ist eine Urheberrechtsverletzung!). Wenn du das Budget für einen Anwalt (ca. 500 - 1.000 Euro) am Anfang nicht hast, nutze renommierte Online-Generatoren (z.B. von eRecht24 oder IT-Recht Kanzlei). Sie sind nicht perfekt individuell, bieten aber einen soliden, abmahnsicheren Grundschutz.

3. Widerrufsrecht: Die 14-Tage-Regel bei B2C-Geschäften und wie man sie rechtssicher ausschließt

Verkaufst du an Privatkunden (B2C) über das Internet, haben diese ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Darüber musst du sie rechtssicher belehren. Verkaufst du digitale Güter (z.B. ein E-Book zum direkten Download), kannst du das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen lassen – dafür muss der Kunde aber per Checkbox beim Kauf ausdrücklich zustimmen, dass er auf das Recht verzichtet.

Zitierbare Weisheit: „Ein gutes Widerrufsmanagement entscheidet darüber, ob Retouren nur lästig sind oder dein ganzes Businessmodell zerstören.“

4. Datenschutz (DSGVO): Die absolute Basis für deine Website und Kundenkartei

Datenschutz ist kein nettes Extra, sondern europäisches Gesetz. Auf deine Website gehört eine aktuelle Datenschutzerklärung. Du musst wissen, welche Tools (Google Analytics, Facebook Pixel, Newsletter-Dienste) Daten deiner Nutzer sammeln, und du brauchst zwingend ein korrekt eingestelltes Cookie-Banner, das die Zustimmung der Nutzer einholt, bevor Daten fließen.

5. Der rechtssichere Kundenvertrag: Zahlungsziele, Leistungsumfang und Haftungsausschlüsse wasserdicht formulieren

Im B2B-Bereich (als Dienstleister oder Berater) reicht oft ein gutes Angebot, das vom Kunden angenommen wird. Mach darin unmissverständlich klar:

Was genau geliefert wird (und was nicht!).

Wann geliefert wird.

Wie viel es kostet (Netto/Brutto ausweisen).

Wann das Geld auf deinem Konto sein muss (Zahlungsziel). Nichts zerstört eine Kundenbeziehung schneller als unausgesprochene Erwartungen. Ein klarer Vertrag ist ein Zeichen von Professionalität, nicht von Misstrauen.

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Athletiktrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Athletiktrainer

Athletiktraining ist der fachlich anspruchsvollste Nebenerwerb dieser Gruppe: Auftraggeber sind Vereine, Mannschaften, Leistungszentren und ambitionierte Einzelsportler – also überwiegend Geschäftskunden mit Rechnungsstellung, Vertragslaufzeiten und Saisonplanung. Der wirtschaftliche Vorteil sind Mannschaftsverträge mit planbaren Monatspauschalen; die Risiken liegen in der Abgrenzung zur Physiotherapie, in der Belastungssteuerung nach Verletzungen und in der Abhängigkeit von wenigen großen Auftraggebern.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht inklusive Diagnostik, schriftlicher Betreuungsvertrag mit Leistungsumfang und Kündigungsfrist, Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheits- und Leistungsdaten, klare Grenze zur Therapie.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen; bei Sportwissenschafts-Abschluss kann Freiberuflichkeit (unterrichtende Tätigkeit) in Betracht kommen
Status
Mehrere Vereins- und Mannschaftsverträge parallel; ein einziger Auftraggeber ist ein Statusrisiko
Regulatorisch
Sportwissenschaftlicher Abschluss oder Athletiktrainer-Lizenz als Marktstandard; keine Heilbehandlung ohne Therapieberuf
Pflichtversicherung
Betriebshaftpflicht mit Vermögens- und Personenschäden; Berufshaftpflicht bei Diagnostikleistungen
Liquiditätsfalle
Saisonpausen ohne Vergütung und Zahlungsziele von Vereinen (30–60 Tage)
Steuerlich
Gewerbe meist umsatzsteuerpflichtig; Geschäftskunden ziehen Vorsteuer – die Kleinunternehmerregelung ist hier oft kein Vorteil
Typische Kunden
Amateur- und Nachwuchsmannschaften, Leistungszentren, Einzelsportler, Physiotherapiepraxen als Partner
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Landessportbünde fördern teils Diagnostik- und Nachwuchsprojekte
Startinvestition
ab rund 3.000 € (Lichtschranken oder Sprintmessung, Kraftmessplatte gebraucht, Hanteln, Bänder, Auswertungssoftware)

Return to Sport: die Grenze zur Therapie

Die Rückführung nach Verletzung ist das umsatzstärkste und zugleich haftungsträchtigste Feld. Sie übernehmen erst, wenn die therapeutische Behandlung abgeschlossen ist und eine ärztliche oder physiotherapeutische Freigabe vorliegt – schriftlich.

Diagnose, manuelle Behandlung und Heilmittel bleiben Ärzten und Physiotherapeuten vorbehalten. Ihr Feld ist Belastungssteuerung, Kraftaufbau, Bewegungsqualität und Testung.

Dokumentieren Sie Testwerte, Belastungsvorgaben und Abweichungen. Leistungs- und Gesundheitsdaten von Sportlern sind besonders geschützte Daten – Einwilligung, sichere Speicherung und geregelte Weitergabe an Trainerstab und Verein sind Pflicht, nicht Kür.

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