Phase 3
Teil 2

Einfache Buchführung

Von Theo Saubert2 Min. LesezeitFachlich geprüft am

Auf den Punkt

Lernen Sie die Grundlagen der einfachen Buchführung nach EÜR kennen. Verstehen Sie Zufluss-Abfluss-Prinzip und Betriebsausgaben, um Ihre Steuerlast legal zu senken.

Wer die Spielregeln kennt, kann das Spiel gewinnen. Die Buchführung im Rahmen der EÜR ist logisch aufgebaut. Wenn du verstehst, wie das Finanzamt denkt, kannst du deine Steuerlast ganz legal und effektiv senken. Hier sind die fünf Grundpfeiler, die du kennen musst.

1. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das wichtigste Prinzip der EÜR: Es zählt immer der Tag, an dem das Geld fließt. Es ist völlig egal, ob auf der Rechnung der 28. Dezember 2024 steht. Wenn der Kunde erst am 3. Januar 2025 überweist, gehört diese Einnahme in das Jahr 2025. Dasselbe gilt für deine Ausgaben. Plane große Anschaffungen geschickt zum Jahresende, um den Gewinn (und damit die Steuer) für das laufende Jahr noch zu senken.

2. Betriebseinnahmen sauber erfassen

Einnahmen kommen heute selten nur über einen Kanal. Du hast Überweisungen, PayPal-Zahlungen, vielleicht Einnahmen über Stripe oder sogar Barverkäufe. Konsolidiere diese Ströme. Achte besonders bei Zahlungsdienstleistern wie PayPal darauf, dass du die Bruttoeinnahmen buchst und die einbehaltenen Gebühren als Nebenkosten des Geldverkehrs separat als Ausgabe erfasst.

3. Betriebsausgaben erkennen und nutzen

Alles, was durch deinen Betrieb veranlasst ist, ist eine Betriebsausgabe und senkt deine Steuern. Das Finanzamt akzeptiert vieles, wenn die Begründung stimmt. Das reicht vom anteiligen häuslichen Arbeitszimmer über Fachbücher, Serverkosten, Weiterbildungen bis hin zu Reisekosten. Sammle jeden Beleg, der auch nur im Entferntesten mit deinem Nebenerwerb zu tun hat. Wegwerfen kann man ihn im Zweifel bei der Prüfung immer noch.

4. Die GWG-Regel: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Kaufst du einen Gegenstand für dein Business, der selbstständig nutzbar ist und maximal 800 Euro netto (Stand 2024, geplante Anhebung auf 1.000 Euro beachten) kostet? Herzlichen Glückwunsch, das ist ein GWG! Du kannst diesen Bürostuhl, das Smartphone oder den Schreibtisch komplett im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe absetzen und so deinen Gewinn sofort stark reduzieren.

5. Abschreibungen (AfA) für teure Anschaffungen

Kaufst du einen teuren Laptop für 2.000 Euro, darfst du diese Ausgabe nicht sofort in voller Höhe absetzen (Ausnahme: bestimmte digitale Güter). Das Finanzamt verlangt, dass du die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilst – das nennt sich Absetzung für Abnutzung (AfA). Ein Firmenwagen wird beispielsweise über 6 Jahre abgeschrieben, Büromöbel über 13 Jahre. Informiere dich über die offiziellen AfA-Tabellen des Finanzministeriums.

Zitierbare Weisheit: "Jeder legitime Beleg ist bares Geld wert. Wer Steuern zahlt, darf auch Steuern sparen – Kenne die Regeln, um sie zu deinem Vorteil zu nutzen."

Ihr nächster Schritt in Phase 3

  1. 1Erstellen Sie Ihre persönliche Reihenfolge der Anmeldungen und Fristen.
  2. 2Klären Sie Umsatzsteuer, Rücklage für Einkommensteuer und Buchhaltungsweg.
  3. 3Prüfen Sie Haftung und Versicherungsschutz für Ihre konkrete Tätigkeit.

Branchen-Linse

Sicht: Mentaltrainer

Die Beiträge bleiben gleich – Einordnung, Stolperfallen und Vorauswahl wechseln mit der Branche. Sie können jederzeit umschalten oder die Linse entfernen.

Branchen-Spezial · Mentaltrainer

Mentaltraining ist der ortsunabhängigste Nebenerwerb dieser Gruppe: Sitzungen laufen online oder in gemieteten Räumen, die Investitionen sind niedrig, die Skalierung über Gruppen und digitale Formate ist einfach. Genau deshalb ist der Markt unübersichtlich und die Bezeichnung ungeschützt. Zwei Punkte entscheiden über Tragfähigkeit und Rechtssicherheit: eine belastbare Ausbildung mit erkennbarem Standard – und die strikte Abgrenzung zur Psychotherapie, die ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie verboten ist.

Für Phase 3: Pflichtprogramm: Gewerbeanzeige, Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden, schriftlicher Coachingvertrag mit Leistungsbeschreibung, Absageregel und ausdrücklichem Therapieausschluss, Vertraulichkeitszusage sowie Datenschutzkonzept für Sitzungsnotizen.

Typische Rechtsform
Einzelunternehmen; bei überwiegend unterrichtender Tätigkeit kann Freiberuflichkeit geprüft werden
Status
Eigene Klienten, Firmenaufträge, Kooperation mit Vereinen – Mischung ist der Normalfall
Regulatorisch
Bezeichnung ungeschützt; Heilkunde und Psychotherapie ohne Approbation/Heilpraktiker-Psychotherapie unzulässig
Pflichtversicherung
Berufs- und Betriebshaftpflicht für Beratungstätigkeit inklusive Vermögensschäden
Liquiditätsfalle
Teure Ausbildungen und Zertifikate vor dem ersten zahlenden Klienten
Steuerlich
Coaching ist umsatzsteuerpflichtig; Kleinunternehmerregelung am Start meist sinnvoll
Typische Kunden
Wettkampfsportler, Nachwuchskader, Führungskräfte, Prüfungskandidaten, Firmen für Resilienzworkshops
Fördermittel
Gründungszuschuss/AVGS; Firmenkunden nutzen teils Weiterbildungsförderung – für Sie ist das ein Vertriebsargument
Startinvestition
ab rund 300 € (Videokonferenz-Ausstattung, Website, Materialien); Hauptkosten sind Ausbildung und Supervision

Vertrag, Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Coachingvertrag regelt Leistungsbeschreibung, Anzahl und Dauer der Sitzungen, Honorar, Absagefrist (üblich 24–48 Stunden), Vertraulichkeit und ausdrücklich: keine Heilbehandlung, keine Erfolgsgarantie.

Sitzungsnotizen enthalten hochsensible Angaben. Speichern Sie verschlüsselt, vergeben Sie Pseudonyme, legen Sie eine Löschfrist fest und nutzen Sie Videokonferenzdienste mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Bei Minderjährigen im Sport brauchen Sie die Einwilligung der Sorgeberechtigten und eine klare Regel, was dem Trainerstab berichtet wird und was nicht – diese Erwartung wird sonst zwangsläufig enttäuscht.

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